Vangerow GmbH

Die Vangerow GmbH: Ideenschmiede, Kämpfer für die Umwelt, Retter des Reparatur Handwerks

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Reparaturheld

Reparatur-Held

Unser Reparatur-Versprechen: Reparatur vor Neukauf! Wenn Sie es wünschen und es möglich ist, versuchen wir immer die Lebensdauer eines Gerätes durch Reparatur zu verlängern. Nichts ist nachhaltiger. Auch das modernste Neugerät verschlingt durch Herstellung und Entsorgung mehr Ressourcen, als es durch höhere Energieeffizienz einsparen kann!

Kaffeemaschinen Reparatur Bad Kreuznach FERNSEHZENTRALE Bad Kreuznach

Bosenheimer Straße 204
55543 Bad Kreuznach
Kaffeemaschinen
0671 / 6 55 55
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Öffnungszeiten   ⬇

Montag 09:00 Uhr – 18:00 Uhr

Dienstag 09:00 Uhr – 18:00 Uhr

Mittwoch 09:00 Uhr – 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 Uhr – 18:00 Uhr

Freitag 09:00 Uhr – 18:00 Uhr

Samstag 10:00 Uhr – 16:00 Uhr

Kaffeemaschinen Reparatur Bad Kreuznach

Über uns

  • Wir sind Ihr Reparaturbetrieb für Kaffeemaschinen und Kaffeevollautomaten.
  • Unsere Mitarbeiter kümmern sich in der Region Bad Kreuznach, Bingen am Rhein, Alzey und Umgebung um die Wartung und Reparatur von Kaffeemaschinen außerhalb der Herstellergarantie.
  • Auf Wunsch holen wir Ihr defektes Gerät auch ab. (Abholservice)
  • Testen Sie jetzt unseren professionellen Service rund um Ihre Kaffeemaschine.

 



Wir reparieren, warten, reinigen und pflegen Ihre Kaffeemaschine aller Marken Saeco, Jura, Bosch, Phillips, Melitta, DeLonghi, Gaggia, Nivona, Siemens, Krups, Provenero.

Preise

Preise: Alle auf dieser Seite genannten Preise sind in Euro und inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Impressum & AGB

Impressum FERNSEHZENTRALE Bad Kreuznach

Fernsehzentrale Bad Kreuznach

Inh. Hans Peter Kirchhof e.K.

Bosenheimerstr. 204

55543 Bad Kreuznach

 

Vertretungsberechtigte: Hans Peter Kirchhof e.K.

Registernummer: HRA1499

Amtsgericht: Bad Kreuznach

Umsatzsteuer-ID: DE148135057

Telefonnummer: +49 671 65555

Faxnummer: +49 671 74075

E-Mail: mail@fernsehzentrale.de

AGB von FERNSEHZENTRALE Bad Kreuznach
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (STATIONÄRER HANDEL)

1. Erfüllungsort
1.1 Erfüllungsort ist das Einzelhandelsgeschäft des Händlers.

Fernsehzentrale Bad Kreuznach
Geschäftsführer Inhaber Hans Peter Kirchhof
Bosenheimerstr. 204
55543 Bad Kreuznach
Tel.: 0671 65555

2. Preisänderungsvorbehalt
2.1 Liegen zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und dem der vertragsgemäßen Lieferung mehr als 4 Monate, so ist der Händler berechtigt, aufgrund von Veränderungen, die nach Vertragsschluss eingetreten sind, und die dem Händler bei Vertragsschluss noch nicht bekannt waren, den vereinbarten Preis im selben Verhältnis zu verändern, in dem sich der tatsächliche Einkaufspreis des Händlers gegenüber dem Preis erhöht, den der Händler im Zeitpunkt des Vertragsschlusses hätte aufwenden müssen.

2.2 Übersteigt die Preiserhöhung den Anstieg des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex für Deutschland im selben Zeitraum, so steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb von 2 Wochen ab Bekanntgabe der Preiserhöhung ausgeübt wird.

3. Gewährleistung
3.1 Ist der Kunde Verbraucher, so beträgt die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Geräte – mit Ausnahme von Schadenersatzansprüchen des Kunden – 1 Jahr, für Neuware 2 Jahre.

3.2 Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen und handelt er in dieser Eigenschaft, so gilt folgende Regelung: Mängel an neuen Waren sind unverzüglich zu rügen. Die Gewährleistungsfrist beträgt in diesen Fällen ein Jahr. Für gebrauchte Gegenstände wird die Gewährleistung ausgeschlossen.

3.3 Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen und tritt der Kunde deshalb vom Vertrag zurück, haben beide Seiten die gezogenen Nutzungen herauszugeben. Dabei hat der Käufer, wenn er die gekaufte Sachen benutzt hat, für diese Nutzung Wertersatz zu leisten (§ 346 BGB). Um diesen Betrag vermindert sich der vom Händler zurückzuerstattende Kaufpreis.

4. Eigentumsvorbehalt
4.1 Der verkaufte Gegenstand bleibt im Eigentum des Händlers bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag ihm gegen den Kunden zustehenden Ansprüche. Während dieser Zeit darf der Gegenstand weder veräußert noch verschenkt noch verliehen werden.4.2 Von einer Pfändung, Zerstörung, Beschädigung oder einem Diebstahl ist der Händler unverzüglich zu unterrichten.

4.3 Der Kunde tritt schon jetzt etwaige Ansprüche gegen einen Schädiger oder eine Versicherung auf Ersatz wegen Zerstörung, Beschädigung o.ä. an den Händler ab. Der Händler nimmt die Abtretung an. Mit der vollständigen Erfüllung aller Ansprüche des Händlers aus diesem Vertrag gehen die abgetretenen Ansprüche wieder auf den Kunden über.4.4 Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde verpflichtet, alle erforderlichen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten fachmännisch durchführen zu lassen, sowie den Kaufgegenstand ordnungsgemäß und sorgfältig zu verwahren und zu behandeln.

5. Schadenersatz und Haftung des Händlers
5.1 Tritt der Händler vom Vertrag zurück, weil der Kunde trotz Setzung einer Frist von mindestens 7 Werktagen die Ware nicht abgenommen hat, schuldet der Kunde 20% des Kaufpreises (ohne Umsatzsteuer) als pauschalierten Schadenersatz, ohne dass es eines besonderen Nachweises bedarf. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu nachzuweisen, dass dem Händler gar kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

5.2 Beide Seiten haben das Recht nachzuweisen, dass im Einzelfall kein oder ein niedrigerer bzw. ein höherer Schaden als die vereinbarte Pauschale entstanden ist.

5.3 Die Haftung des Händlers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei Personenschäden, ferner nicht für solche Schäden, die aus der Verletzung von Rechten resultieren, die dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpfichten).

6. Datensicherung
6.1 Wird (insbesondere im Rahmen von Gewährleistungs- oder Reparaturarbeiten an Computern) dem Händler ein Datenträger überlassen, oder wird dem Händler der Zugriff hierauf gestattet, so hat der Kunde zuvor eigenverantwortlich dafür zu sorgen, dass vorhandene Daten gesichert werden, so dass diese im Falle eines Datenverlustes wieder aufgespielt werden können.6.2 Die Datensicherung ist im Hinblick auf mögliche Datenverluste auch nach Beendigung der Arbeiten für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungsfrist aufrecht zu erhalten.

7. Reparaturen
7.1 Wird ein mit dem Kunden vereinbarter Reparaturtermin von diesem nicht eingehalten, so hat der Kunde dadurch entstehende Kosten und Aufwendungen in angemessenem Umfang zu erstatten.

7.2 Die Aushändigung des reparierten Gegenstandes erfolgt regelmäßig nur gegen Vorlage der Auftragsbestätigung oder eines sonstigen Abholscheins. Muss – etwa wegen Verlustes eines solchen Berechtigungsscheins – die Abholberechtigung anderweitig nachgewiesen werden, so ist der Händler in geeigneter Weise dagegen abzusichern, dass er später unter Vorlage des Berechtigungsscheines durch einen Dritten erneut in Anspruch genommen wird.

7.3 Wird der reparierte Gegenstand nicht innerhalb von 2 Wochen nach dem vereinbarten Abholtermin oder nach einer Abholauforderung durch den Händler abgeholt, so wird die Abholung beim Kunden angemahnt. Erfolgt sodann die Abholung nicht innerhalb einer weiteren Woche nach Zugang der Mahnung, so haftet der Händler danach für Beschädigung oder Verlust nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7.4 Die Gewährleistungsfrist bei Reparaturen beträgt ein Jahr.

8. Schlussbestimmungen
8.1 Wird der Vertrag schriftlich geschlossen, so bedürfen Abweichungen oder Zusätze gegenüber dem schriftlichen Vertragstext, die während der Vertragsverhandlungen oder bis zum Vertragsschluss getroffen werden oder getroffen worden sein sollen, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Nach Vertragsschluss getroffene Individualvereinbarungen werden hiervon nicht berührt.

8.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Geltung.

8.3 Daten des Kunden darf der Händler in gesetzlich zulässigem Umfang speichern und nutzen.. Dieser Hinweis gilt als Benachrichtigung im Sinne von § 33 Bundesdatenschutzgesetz.

8.4 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen und handelt er in dieser Eigenschaft, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Händlers. Dasselbe gilt dann, wenn der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt, oder wenn bei Klageerhebung sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort unbekannt ist.

8.5 Der Händler ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

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    Die Vangerow GmbH hat ihren Sitz im schwäbischen Reutlingen, im ehemaligen Fernsehstudio von Kapitän Blaubär.
    Der ideale Ort für zündende Ideen und revolutionäre Wege. Hier dreht sich alles um die Reparatur: Darum, dass sich die Reparaturbedingungen allgemein verbessern, dass Verbraucher überhaupt noch eine Werkstatt finden und dass Reparaturen für die Techniker, die es noch gibt, attraktiv bleiben. Das neueste Projekt aus der Ideenschmiede von Vangerow ist die Aufbereitung von alten Röhrenradios zu modernen und internetfähigen Unikat-Musikanlagen. Was wohl als nächstes kommt? Es bleibt auf jeden Fall spannend.

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