Vangerow GmbH

Die Vangerow GmbH: Ideenschmiede, Kämpfer für die Umwelt, Retter des Reparatur Handwerks

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Reparaturheld

Reparatur-Held

Unser Reparatur-Versprechen: Reparatur vor Neukauf! Wenn Sie es wünschen und es möglich ist, versuchen wir immer die Lebensdauer eines Gerätes durch Reparatur zu verlängern. Nichts ist nachhaltiger. Auch das modernste Neugerät verschlingt durch Herstellung und Entsorgung mehr Ressourcen, als es durch höhere Energieeffizienz einsparen kann!

Kaffeemaschinen Reparatur Hamburg Nemo’s mobiler Kaffee & Vollautomaten Service GbR

Gärtnerstraße 109
20253 Hamburg
Kaffeemaschinen
040 / 43 91 03 77
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Öffnungszeiten   ⬇

Montag 09:00 Uhr – 18:00 Uhr

Dienstag 09:00 Uhr – 18:00 Uhr

Mittwoch 09:00 Uhr – 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 Uhr – 18:00 Uhr

Freitag 09:00 Uhr – 18:00 Uhr

Samstag 10:00 Uhr – 16:00 Uhr

Kaffeemaschinen Reparatur Hamburg

Eröffnet im Februar 2014 als Alternative zur herkömmlichen profitorientierten Reparaturphilosophie, lautet mein Grundgedanke: 

„Eine Reparatur, Wartung und Service, sowie
Zubehör wie Filter, Tabletten oder Reiniger,
aber auch Kaffee muss bezahlbar sein.“ 

Sie und Ihr Vollautomat liegen mir am Herzen.
Ich freue mich auf Ihre Anfragen und hoffe Ihnen bei Ihrem Problem helfen zu können.

 

  • Wir sind Ihr Reparaturbetrieb für Kaffeemaschinen und Kaffeevollautomaten.
  • Unsere Mitarbeiter kümmern sich in der Region Hamburg und Umgebung um die Wartung und Reparatur von Kaffeemaschinen.
  • Auf Wunsch holen wir Ihr defektes Gerät auch ab. (Abholservice)
  • Testen Sie jetzt unseren preiswerten und professionellen Service rund um Ihre Kaffeemaschine.

 



Wir reparieren, warten, reinigen und pflegen Ihre Kaffeemaschine aller Marken Saeco, Jura, Bosch, Phillips, Melitta, DeLonghi, Gaggia, Nivona, Siemens, Krups, Provenero.

Preise

Angebote

Unser spezielles Angebot!

gültig ab April 2019

 

Ab einem Reparaturwert von / ab 200,00 € erhalten Sie 1 kg Nemo's Premiumkaffee kostenlos dazu.

 


Preise: Alle auf dieser Seite genannten Preise sind in Euro und inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Impressum & AGB

Impressum Nemo’s mobiler Kaffee & Vollautomaten Service GbR

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Inhaber: Nebojsa Lazic
Gärtnerstrasse 109
Ecke Mansteinstrasse
20253 Hamburg

Telefon: 040 43 91 03 77
Telefax: 040 43 91 03 79
Mail: info@nemoskaffeeservice.de 

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE294322373

Handelskammer Hamburg: 131#1187593

AGB von Nemo’s mobiler Kaffee & Vollautomaten Service GbR

Allgemeine Geschäftsbedingungen Nemo‘s Kaffee & Vollautomaten Service

  1. 1)  Allgemeines
    Grundlage für die von dem Auftragnehmer übernommenen Aufträge ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B). Diese wird ergänzt durch die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Insgesamt werden die VOB/B sowie die nachstehenden Geschäftsbedingungen für sämtliche eventuellen zukünftigen Geschäftsbeziehungen vereinbart und haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen des Auftraggebers. Alle Vertragsabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Abweichungen und Ergänzungen dieses Vertrages. Die Abbedingung dieser Schriftformerfordernis kann ebenfalls nur schriftlich erfolgen. 
  2. 2)  Angebote
    Angebote sind für den Auftragnehmer nur 24 Werktage verbindlich, danach freibleibend. Die Eigentums- und Urheberrechte des Auftragnehmers an von diesem erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und Entwürfen sowie deren rechnerische Grundlagen stehen ausschließlich dem Auftragnehmer zu. Diese dürfen ohne Zustimmung des Auftragnehmers weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterhalt des Auftrages unaufgefordert und unverzüglich an den Auftragnehmer zurückzugeben. Im Falle der Auftragserteilung kann der Auftraggeber diese Unterlagen behalten.
    Die zum Angebot des Auftragsnehmers gehörende Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen usw. sind nur annähernd als parameter-, maß- und gewichtsgenau anzusehen, es sei denn, die Maß- und Gewichtsgenauigkeit wurde ausdrücklich bestätigt.
    Dem Auftraggeber obliegt es, die Erforderlichkeit öffentlich rechtlicher Genehmigungen für die von ihm bestellten Leistungen zu prüfen. Solche Genehmigungen sowie sonstigen Genehmigungen, sind von dem Auftraggeber zu beschaffen. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die hierzu notwendigen Unterlagen auf Anforderung zur Verfügung. 
  3. 3)  Zahlungen
    Alle Zahlungen sind per Banküberweisung oder bar in EURO zu leisten, ohne Abzug, frei Zahlstelle des Auftragnehmers.
    Tagelohnarbeiten sind sofort nach Rechnungslegung zahlbar.
    Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers ernsthaft in Frage stellen, oder wird ein Scheck bzw. ein Wechsel nicht eingelöst, so werden sämtlich offenstehenden Forderungen sofort fällig. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten bis zur Ausgleichung der offenen Forderungen einzustellen.
    § 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B gilt nicht.
    Abweichend von der VOB/B sind Teil-, Abschlags- und Schlusszahlungen innerhalb von zehn Tagen zu leisten. Der § 17 VOB/B (Sicherheitsleistungen) wird ausgenommen. 

        3.1) Kosten für nicht durchgeführte Aufträge

Der entstandene und nachzuweisende Aufwand wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt (Fehlersuchzeit / -diagnose = Arbeitszeit) wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil:

  1. –  der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftrat, 
  2. –  ein benötigtes Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist, ohne das der Auftragnehmer diesen
    Umstand zu vertreten hat, 
  3. –  Der Auftragsgeber den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt, 
  4. –  Der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde. 

4) Termine / Lieferzeit

Sind Ausführungsfristen nicht vereinbart, so ist mit den Arbeiten unverzüglich nach der ersten Auftragsbestätigung zu beginnen, sofern der Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen beigebracht hat, ein umgehender Montagebeginn an der Baustelle gewährleistet und eine eventuell vereinbarte Anzahlung beim Auftragnehmer eingegangen ist. Während der Ausführung der Arbeiten ist für die Aufbewahrung von Baustoffen und Werkzeugen etc. und zum Aufenthalt für die ausführenden Arbeitnehmer ein verschließbarer Raum bauseitig kostenlos zur Verfügung zu stellen. Leistungen und Einrichtungsgegenstände gehen in die Obhut des Auftraggebers über.

  1. 5)  Eigentumsvorbehalt
    Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an den ihm gelieferten Gegenständen bis zum vollständigen Ausgleich seiner Werklohnforderung vor.
    Bereits eingebaute Gegenstände darf der Auftragnehmer bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine seitens des Auftraggebers demontieren. Spätestens durch die Demontage fallen diese Gegenstände wieder in das Eigentum des Auftragnehmers zurück. Für diesen Fall gestattet der Auftraggeber die Demontage ausdrücklich!
    Zusätzlich übernimmt er die hierdurch anfallenden Zusatzkosten. Ist eine Demontage solcher Gegenstände aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich, so überträgt der Auftraggeber, soweit durch den Einbau solcher Gegenstände Forderungen gegenüber Dritten oder Miteigentum zu Gunsten des Auftraggebers entstanden sein sollte, diese Forderung oder das Miteigentumsrecht an dem Gesamtgegenstand schon jetzt auf den Auftragnehmer in Höhe der Forderung des Auftragnehmers zzgl 10% Sicherheitsleistung. 
  2. 6)  Gefahrübergang
    Die Anlage ist nach Fertigstellung der Leistung abzunehmen, auch wenn die endgültigen Fixierungen von Einstellparametern / Einregulierungen noch nicht erfolgt sind.
    Das Gleiche gilt nach erfolgreicher probeweiser und ggf. zeitbegrenzter Inbetriebsetzung. Schon vor Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, wenn die Montage aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unterbrochen wird und der Auftragnehmer die bis dahin erbrachten Leistungen einvernehmlich in die Obhut des Auftraggebers übergeben hat. 
  3. 7)  Haftung
    Werden auf Verlangen des Auftraggebers bereits installierte Anlagen vorzeitig in Betrieb genommen, hat der Auftraggeber bei Gefahr entsprechende Schutzmaßnahmen durchzuführen. Für Schäden an der vorzeitig in Betrieb genommenen Anlage, die ihre Ursache in fehlenden oder unzureichenden Schutzmaßnahmen durch den Auftraggeber haben, haftet der Auftragnehmer nicht, sofern er den Auftraggeber zuvor ausreichend belehrt hat.
    Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden jeder Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen, es sei denn, der Auftragnehmer, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.
    Die Haftung des Auftragnehmers wird der Höhe nach auf die Eintrittspflicht der Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers beschränkt. Soweit der Betriebshaftpflichtversicherer von der Leistung befreit sein sollte, tritt der Auftragnehmer selbst ein.
    Farbabweichungen geringen Ausmaßes gegenüber der Bestellung gelten als vertragsgemäß. Das Gleiche gilt bei geringfügigen farblichen Abweichungen von zusammengehörigen Einrichtungsgegenständen.
    Technische Verbesserungen oder notwendige technische Änderungen gelten ebenfalls als vertragsgemäß, soweit sie keine Wertverschlechterung darstellen. 
  4. 8)  Gerichtsstand
    Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der gewerblichen Niederlassung des Auftragnehmers. 

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    Die Vangerow GmbH hat ihren Sitz im schwäbischen Reutlingen, im ehemaligen Fernsehstudio von Kapitän Blaubär.
    Der ideale Ort für zündende Ideen und revolutionäre Wege. Hier dreht sich alles um die Reparatur: Darum, dass sich die Reparaturbedingungen allgemein verbessern, dass Verbraucher überhaupt noch eine Werkstatt finden und dass Reparaturen für die Techniker, die es noch gibt, attraktiv bleiben. Das neueste Projekt aus der Ideenschmiede von Vangerow ist die Aufbereitung von alten Röhrenradios zu modernen und internetfähigen Unikat-Musikanlagen. Was wohl als nächstes kommt? Es bleibt auf jeden Fall spannend.

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