Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
HSC HomeElectronic Service Center GmbH nachfolgend HSC GmbH genannt
Brahestraße 1
04347 Leipzig
Die nachstehenden Bedingungen gelten für sämtliche mit der HSC GmbH abgeschlossenen Reparaturverträge, welche die HSC GmbH im Auftrage von privaten oder gewerblichen Kunden durchführt.
2. Auftragserteilung
Einen eventuellen Anspruch aus dem gesetzlichen Leistungsstörungsrecht oder aus Garantie muss der Kunde bei Auftragserteilung anmelden und diesen unter Vorlage des Zahlungsbeleges bzw. der vollständigen Garantieunterlagen nachweisen. Soweit keine ausreichende Fehlerbeschreibung vorliegt, gilt der Auftrag für alle Arbeiten, die wir für notwendig erachten, als erteilt. Die HSC GmbH ist zur Behebung von Mängeln berechtigt, die sich während der Reparaturarbeiten zeigen, sofern die Behebung zum einwandfreien Funktionieren des zu reparierenden Gerätes notwendig ist.
Die Ermittlung der Reparaturkosten für kostenpflichtige Reparaturen erfolgt kostenpflichtig (Prüfpauschalen). Für kostenpflichtige Reparaturen kann der Kunde einen Reparaturhöchstpreis angeben. Sollte dieser überschritten werden oder der zusätzliche Reparaturaufwand nicht in einem angemessenen wirtschaftlichen Verhältnis zum Wert des zu reparierenden Gerätes stehen, muss das Einverständnis des Kunden für eine weitergehende Reparatur eingeholt werden. Der Kunde ist in diesem Falle zur Erstattung der uns bis dahin entstandenen Kosten verpflichtet. Im Rahmen der Fehlerermittlung sind bereits Eingriffe in die Geräte erforderlich. Diese Eingriffe lassen sich häufig auch dann nicht beheben, wenn der Kunde nach Kenntnisnahme vom Reparaturpreis den Auftrag nicht erteilt. Ein Anspruch darauf, dass das Gerät in den Ursprungszustand zurückversetzt wird, besteht nur insoweit, als der Kunde dies ausdrücklich gegen Kostenerstattung wünscht. Für alle Reparaturen innerhalb der Herstellergewährleistung gelten grundsätzlich die Gewährleistungsbestimmungen des Herstellers, von welchen das Gerät bezogen wurde.
Prüfpauschalen (für die Ermittlung der Reparaturkosten) werden im Fall einer entsprechenden Reparaturbeauftragung mit den Reparaturkosten verrechnet.
Die Zahlung der Prüfpauschale ist mit Beauftragung der Reparaturkostenermitllung fällig. Im Falle einer durchgeführten kostenpflichtigen Reparatur ist der Rechnungsbetrag mit der Übergabe des reparierten Gerätes fällig und zu zahlen. Abweichungen können hiervon ausschließlich im Vorfeld und ausschließlich in Absprache mit dem Serviceleiter festgelegt werden.
Die Ausführung der Reparatur erfolgt nach Einschätzung des Fachpersonals der HSC GmbH vor Ort beim Kunden oder in den eigenen Werkstätten der HSC GmbH. Ist eine Reparatur bei der HSC GmbH nicht möglich, wird das Gerät auf Wunsch und zu Lasten des jeweiligen Auftraggebers an eine autorisierte Werkstatt weitergeleitet.
Die Auftragserteilung kann persönlich, telefonisch, elektronisch oder alle sonstigen Medien erfolgen.
Unfrei eingesendete Pakete werden nicht angenommen.
3. Reparaturgewährleistung
Auf alle durchgeführten Reparaturen besteht ein Gewährleistungsanspruch innerhalb einer Frist von 12 Monaten ab dem Tage der Übergabe, sofern es sich nachweislich um den selben Fehler handelt und somit von einer fehlerhaften Reparatur auszugehen ist. Für das gegebenenfalls eingebaute Reparaturmaterial wird die vom Hersteller / lieferanten gegenübder der HSC GmbH gewährte Garantiezeit übernommen. Der Gewährleistungsanspruch ist nicht auf Dritte übertragbar. Die Anerkennung einer Reklamation erfolgt nur, wenn diese sachlich und zweckbezogen nach erfolgter Abholung angemeldet wurde. Das beanstandete Gerät ist umgehend unter Angabe der präzisen Fehlerangabe erneut bei der HSC GmbH abzugeben. Wird eine Reparatur reklamiert, so beschränkt sich das Recht des Kunden auf Nachbesserung. Unterbestimmten Bedingungen kann eine Nachbesserung abgelehnt werden.
- unsachgemäße Bedienung,
- nicht verursachte Transportschäden,
- Überspannungsschäden,
- Feuchtigkeitsschäden,
- Fogging,
- Veränderungen von Systemeinstellungen und Installation / Veränderungen an der Software,
- Schäden und/oder veränderte Eigenschaften, die durch den Anschluss anderer Komponenten oder äußere Einflüsse begründet sind.
Die HSC GmbH haftet nicht für Eigenschaften, die der Hersteller in seinen Spezifikationen beschreibt.
Wird ein Gerät während der Reparatur durch die HSC GmbH beschädigt, wird der Schaden auf Kosten der HSC GmbH behoben. Ist eine Reparatur nicht möglich oder sind die Kosten unverhältnismäßig hoch, wird der Zeitwert des Gerätes dem Kunden ersetzt.
Für Datenverluste während der Reparatur ist die HSC GmbH nicht haftbar. der Kunde hat vor Reparaturbeginn seine Daten geeignet zu sichern.
Erhebliche unbegründete Verzögerungen sowie die Öffnung des Gerätes durch Dritte führen unweigerlich zum Verlust des Gewährleistungsanspruchs.
4. Gefahrenübergang
Mit der Übergabe der Ware an den Kunden oder Spediteur geht die Gefahr auf den Kunden über.
5. Gewährleistungsausschluss
Gewährleistungsausschluss des Gerätes liegt vor:
- bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag
- durch ungünstige Empfangsbedingungen, welche die Empfangsqualität beeinträchtigt
- durch den Kunden Schäden verursacht werden, z.B. ungeeignete oder mangelhafte Batterien
- bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falscher Bedienung durch den Kunden verursacht werden
- bei Fehler infolge von mechanischer oder elektro-mechanischer Überbeanspruchung der Teile, chemischen oder atmosphärischen Einflüssen
6. Aufbewahrung
Die HSC GmbH ist berechtigt, reparierte Geräte an den Überbringer des Abholscheines oder eines anderen geeigneten Berechtigungsnachweises auszuhändigen. Werden Reparaturen nicht innerhalb von 4 Wochen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung abgeholt, verlangen wir Lagerkosten. Wir haften ab diesem Zeitpunkt nicht für Abhandenkommen und Beschädigung des Reparaturgegenstandes, soweit uns kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Übersteigen die Lagerkosten den Zeitwert des Gerätes abzüglich entstandener Reparaturkosten, erlischt unsere Aufbewahrungspflicht. Die HSC GmbH ist dann berechtigt, das Reparaturgerät zur Deckung seiner Kosten zum Verkehrswert zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten. Wenn die Verwertung unwirtschaftlich ist, ist die HSC GmbH berechtigt, das Gerät auf Kosten des Kunden zu verschrotten.
7. Zahlungsbedingungen und Preise
Sämtliche Forderungen sind sofort ohne Abzug in bar zur Zahlung fällig, Schecks oder Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Für Rücklastschriften werden 5,00 EUR berechnet. Befindet sich der Kunde in Verzug, wird für jede Mahnung eine Bearbeitungspauschale von 10,- EUR erhoben.
Reparaturaufträge werden nach Zeitaufwand berechnet. Die Arbeitszeit errechnet sich nach Arbeitsminuten, welche auf der Rechnung nicht einzeln aufgeführt werden müssen. Alle Reparaturpreise hängen in den Geschäftsräumen der HSC GmbH aus und können eingesehen werden.
8. Verpackung
Für Beschädigungen an unverpackt oder nicht original verpackt angelieferten Reparaturgeräten und Zubehör übernehmen wir keinerlei Haftung.
9. Haftung
Schadensansprüche sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Im Falle der Beschädigung des Reparaturgegenstandes sind wir zu kostenfreien Instandsetzung berechtigt. Soweit diese unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, ist der Zeitwert am Tage der Beschädigung zu ersetzen.
10. Datensicherung
Bei der Durchführung der Reparatur kann es zu Datenverlusten kommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Sicherung eines vorhandenen Datenbestandes.
11. Datenschutz
Persönliche Daten werden bei einer Garantiereparatur auf Verlangen des Herstellers an diesen weitergeleitet.
11. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig.