Vangerow GmbH

Die Vangerow GmbH: Ideenschmiede, Kämpfer für die Umwelt, Retter des Reparatur Handwerks

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Reparaturheld

Reparatur-Held

Unser Reparatur-Versprechen: Reparatur vor Neukauf! Wenn Sie es wünschen und es möglich ist, versuchen wir immer die Lebensdauer eines Gerätes durch Reparatur zu verlängern. Nichts ist nachhaltiger. Auch das modernste Neugerät verschlingt durch Herstellung und Entsorgung mehr Ressourcen, als es durch höhere Energieeffizienz einsparen kann!

Computer Reparatur Röthenbach EP: Grau

Martin-Luther-Straße 1
90552 Röthenbach an der Pegnitz
Computer
0911 / 577 177
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Öffnungszeiten   ⬇

Montag 08:30 Bis 12:30 – 14:30 Bis 18:00

Dienstag 08:30 Bis 12:30 – 14:30 Bis 18:00

Mittwoch 08:30 Bis 12:30 – 14:30 Bis 18:00

Donnerstag 08:30 Bis 12:30 – 14:30 Bis 18:00

Freitag 08:30 Bis 12:30 – 14:30 Bis 18:00

Samstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Router, Netzwerk & Telefonanlagen Reparatur Röthenbach

EP:Grau ist Ihr Ansprechpartner rund um Telefonanlagen Installation Röthenbach sowie Router Service und Netzwerk Installation in Röthenbach und der Region Nürnberg. Sie benötigen Hilfe bei Ihrer Telefonanlage oder Netzwerk? Dann melden Sie sich bei uns. Wir sind Ihr Ansprechpartner in der Region Röthenbach. Sie können uns auch gerne telefonisch sowie per Mail kontaktieren.

Servicebereiche

Wir bieten Ihnen Service für folgende Bereiche:

  • Telefonanlagen
  • Router
  • Netzwerk

Telefonanlage Installation und Reparatur Röthenbach

Unsere Techniker schließen Ihre neue Telefonanlage an die vorhandene Verkabelung an. Wir stellen sicher, dass alles funktioniert. Hierbei gilt es darauf zu achten, dass die Geräte (Telefon, Modem, Faxgerät, Anrufbeantworter) miteinander harmonieren. Auf Wunsch binden wir auch Ihre Türsprechanlage ein. Sollte Ihre vorhandene Telefonanlage nicht ordnungsgemäß beziehungsweise gar nicht mehr funktionieren, zögern Sie nicht lange und rufen Sie uns an! Wir können bei Problemen jeglicher Art schnell und zuverlässig helfen. Ganz egal ob die Tastatur des Telefons nicht mehr funktioniert oder ein Software-Fehler besteht: Wir leisten schnelle Abhilfe! Die namenhaftesten Hersteller sind hier AEG, Grundig, Panasonic, Philips und Siemens.

 

Netzwerk Installation Röthenbach

Wir richten Ihnen im Handumdrehen ein eigenes Heimnetzwerk ein. Dabei spielt es keine Rolle ob Sie kabelgebundenes (Ethernet) oder ein kabelloses (Wireless) Netzwerk möchten. Voraussetzung für eine stabile Leitung ist eine Breitbandinternetverbindung. Hier wird in der Regel der Standard DSL verwendet. Die darüber hinaus benötigten Peripheriegeräte wie Modem, Router bzw. Drahtlosrouter bringen wir natürlich mit.

Router Service Röthenbach

Router ist ein Netzwerkprodukte. Es sind Anlagen und Geräte die zur Errichtung eines Netzwerks benötigt werden. Die Übertragung der Signale kann über LAN, WLAN ebenso wie Powerline erfolgen. Das Netzwerk ist der Hauptangriffspunkt für Hacker und sollte auf jeden Fall fachmännisch eingerichtet und gewartet werden.


Wir sind Ihr Ansprechpartner – Telefonanlagen Installation Röthenbach

Gerne können Sie uns für weitere Informationen und Anregungen telefonisch kontaktieren.

Außerdem haben wir eine Webseite wo Sie weitere Informationen zu uns oder unserem Produkt Portfolio finden.

Preise

Impressum & AGB

Impressum EP: Grau

EP: Grau e.K.
Martin-Luther-Straße 1
90552 Röthenbach

Telefon: (0911) 577 177
Telefax: (0911) 57 05 706
E-Mail: info@epgrau.de
Homepage: www.epgrau.de

Inhaber: Herr Andreas Grau
Rechtsform: Einzelunternehmen
Registerart: Handelsregister
Registerort: Amtsgericht Nürnberg
Registernummer: HRA 11254
Kammer: IHK Nürnberg
Gesetzliche Berufsbezeichnung: Radio- & Fernsehtechniker (BRD)
Umsatzsteuer ID: 187 722 004

AGB von EP: Grau

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Radio-, Fernseh-, Elektro- und Multimedia-Fachbetriebe

Die nachstehenden Bedingungen sind im beiderseitigen Einverständnis Vertragsbestandteil;

sie haben Vorrang vor abweichenden Einkaufs- und ähnlichen Bedingungen des Kunden:

Abweichungen, Ergänzungen sowie besondere Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit

der Schriftform.

I. Verkaufsbedingungen

1. Abnahme und Abnahmeverzug

Nimmt der Kunde den Gegenstand nicht fristgemäß ab, ist der Unternehmer berechtigt,

ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf anderweitig über

den Gegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessen verlängerter Nachfrist

zu beliefern. Unberührt davon bleiben die Rechte des Unternehmers, vom Vertrag

zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im Rahmen

einer Schadensersatzforderung kann der Unternehmer 20% des vereinbarten Preises

ohne Mehrwertsteuer als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht

nachweislich nur ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung

eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Kunde ist

gehalten, Teillieferungen (Vorablieferungen) abzunehmen, soweit dies zumutbar ist.

2. Mängelansprüche

2.1 Für Mängelansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist bei gebrauchten

Gegenständen und wenn der Kunde Unternehmer ist, ein Jahr, im übrigen zwei Jahre.

Dies gilt nicht für Ansprüche wegen mangelhafter Baumaterialien, die für ein Grundstück

oder Gebäude wesentlich und mit diesem fest verbunden sind und beim Unternehmerrückgriff

aus Anlass eines Verbrauchsgüterkaufes.

2.2 Der Kunde kann bei einer mangelhaften Sache zunächst nur die Beseitigung des

Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (Nacherfüllung). Der

Unternehmer kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn

sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert

der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu

berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile

für den Kunden zurückgegriffen werden könnte.

Der Anspruch des Kunden beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der

Nacherfüllung; auch diese kann der Unternehmer wegen unverhältnismäßiger Kosten

verweigern.

Liefert der Unternehmer zum Zweck der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, hat

der Kunde die mangelhafte Sache herauszugeben und Wertersatz für die gezogenen

Nutzungen zu leisten.

2.3 Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten

oder den Kaufpreis mindern.

2.4 Werden vom Kunden Mängelansprüche geltend gemacht, muß er den Erwerb des

Kaufgegenstandes durch Vorlage der Rechnung oder auf andere geeignete Weise

nachweisen.

II. Leistungs- und Reparaturbedingungen

1. Kosten für nicht durchgeführte Aufträge

Da Fehlersuchzeit Arbeitszeit ist, wird der entstandene und zu belegende Aufwand

dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann,

weil:

1.1 der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt

werden konnte;

1.2 der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt;

1.3 der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde;

1.4 die Empfangsbedingungen bei Nutzung entsprechender Produkte aus dem Bereich

Unterhaltungselektronik nicht einwandfrei gegeben sind.

2. Bauleistungen werden insgesamt nach Teil B der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/B) erbracht.

3. Mängelansprüche

3.1 Für Mängelansprüche, die nicht auf Bauleistungen an Gebäuden oder Grundstücken

beruhen, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr, wenn der Kunde Unternehmer ist, im

übrigen zwei Jahre.

3.2 Der Unternehmer kann nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues

Werk herstellen (Nacherfüllung). Der Unternehmer kann die Nacherfüllung

verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Stellt der

Unternehmer ein neues Werk her, kann er vom Kunden die Herausgabe des

mangelhaften Werkes und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen verlangen.

3.3 Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde dem Unternehmer die nach billigem

Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Der Kunde hat insbesondere

dafür Sorge zu tragen, daß der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und

Durchführung der Reparatur dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zur

Verfügung steht. Verweigert der Kunde dies oder verzögert er dies unzumutbar, ist

der Unternehmer von der Mängelhaftung befreit. Dem Kunden ist bekannt, daß der

Unternehmer eine externe Datensicherung vor Arbeitsaufnahme voraussetzt.

3.4 Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten

oder nach seiner Wahl die Vergütung mindern.

4. Erweitertes Pfandrecht des Unternehmers an beweglichen Sachen

4.1 Dem Unternehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein Pfandrecht

an dem aufgrund des Auftrags in seinen Besitz gelangten Gegenstand des Kunden

zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten,

Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie

mit dem im Besitz des Unternehmers befindlichen Gegenstand im Zusammenhang

stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur,

soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig sind.

4.2 Wird der Gegenstand vom Kunden nicht innerhalb von 4 Wochen nach Aufforderung

abgeholt, kann der Unternehmer mit Ablauf dieser Frist ein angemessenes

Lagergeld berechnen. Erfolgt die Abholung nicht spätestens nach drei Monaten,

entfällt eine weitere Aufbewahrungspflicht und jede Haftung für leicht fahrlässige

Beschädigung oder Untergang. Einen Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden

eine Verkaufsandrohung zuzusenden. Der Unternehmer ist berechtigt, den

Gegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung seiner Forderungen zum Verkehrswert

zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten.

4.3 Bei Aufträgen, deren Ausführung über einen Monat andauert, sind je nach Fortschreiten

der Arbeiten Abschlagszahlungen in Höhe von 90% des jeweiligen Wertes der

geleisteten Arbeiten zu erbringen. Die Abschlagszahlungen sind vom Unternehmer

anzufordern und binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum vom Kunden zu leisten.

III. Gemeinsame Bestimmungen für Leistungen, Reparaturen und Verkäufe

1. Preise und Zahlungsbedingungen

1.1 Die Endpreise verstehen sich ab Betriebssitz des Unternehmers einschließlich

Mehrwertsteuer.

1.2 Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar.

Teilzahlungen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden. Wechsel

werden nur zahlungshalber angenommen und nur nach besonderer Vereinbarung.

1.3 Der Kunde kommt auch ohne Mahnung neben den sonstigen gesetzlich geregelten

Fällen spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und

Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Ist unsicher,

ob oder wann dem Kunden die Rechnung oder Zahlungsaufstellung zugegangen ist,

tritt an ihre Stelle der Empfang der gekauften Sache.

2. Eigentumsvorbehalt

Die verkauften Gegenstände und Anlagen bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher aus

diesem Vertrag vom Kunden geschuldeten Zahlungen Eigentum des Unternehmers.

Gleiches gilt für Gegenstände, die der Unternehmer im Rahmen von Reparatur- oder

sonstigen Montageverträgen liefert, soweit diese Gegenstände nicht durch Einbau

wesentliche Bestandteile einer nicht dem Unternehmer gehörenden Sache werden.

Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die der Unternehmer

gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit seiner Lieferung oder

Leistung nachträglich erwirbt. Letzteres gilt nicht, wenn eine Reparatur durch den

Unternehmer unzumutbar verzögert wird oder fehlgeschlagen ist.

Bis zur Erfüllung der Ansprüche aus dem Eigentumsvorbehalt dürfen die vom

Eigentumsvorbehalt erfaßten Gegenstände nicht weiterveräußert, vermietet, verliehen

oder verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden. Ebenso

sind Sicherungsübereignung und Verpfändung untersagt.

Ist der Kunde Unternehmer, so ist ihm die Übertragung von Besitz oder Eigentum im

gewöhnlichen Geschäftsgang seines Unternehmens unter der Voraussetzung gestattet,

daß die Forderungen aus der Weiterübertragung an den Dritten einschließlich

sämtlicher Nebenrechte in Höhe der Rechnungswerte des Unternehmers bereits jetzt

an den Unternehmer abgetreten werden.

Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch

der Vorbehaltsware berechtigt, so lange er seinen Verpflichtungen aus dem

Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Kommt

der Kunde seinen fälligen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach,

kann der Unternehmer nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten

und die Vorbehaltsware vom Kunden herausverlangen sowie nach Androhung mit

angemessener Frist unter Verrechnung auf seine Forderung durch freihändigen Verkauf

bestmöglich verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung der

Vorbehaltsware trägt der Kunde. Bei Teilzahlungsgeschäften kann der Unternehmer

den Kaufgegenstand herausverlangen, wenn der Kunde trotz zweiwöchiger Zahlungsfrist

mit zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise und mindestens mit

10 % des Gesamtteilzahlungspreises (bei einer Abzahlungsdauer von über drei Jahren

mindestens 5 %) im Verzug ist. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändung

der Vorbehaltsware oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt

hat der Kunde dem Unternehmer sofort schriftliche Mitteilung zu machen und den

Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Der Kunde

trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung der

Vorbehaltsware aufgewendet werden müssen, soweit diese Kosten nicht von Dritten

eingezogen werden können. Der Kunde hat die Pflicht, die Vorbehaltsware während

der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und alle

vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich

ausführen zu lassen.

Der Unternehmer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen freizugeben,

soweit ihr Wert die zu sichernden und noch nicht beglichenen Forderungen um mehr

als 10 % übersteigt.

3. Nacherfüllung, Rücktritt

3.1 Liefert der Unternehmer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache oder

stellt der er ein neues Werk her, so kann er vom Kunden die mangelhafte Sache oder

das mangelhafte Werk herausverlangen und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen

fordern. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzungen kommt es auf die zeitanteilige

lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und

voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer unter Berücksichtigung der Mangelhaftigkeit

der Sache oder des Werks an.

3.2 Bei Rücktritt sind Unternehmer und Kunde verpflichtet, sich die voneinander

empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Für gezogene Nutzungen hat der Kunde

Wertersatz zu leisten. Für die Ermittlung des Wertes gilt III. 3.1 Satz 2 entsprechend.

4. Haftungsausschlüsse

4.1 Von jeglicher Mängelhaftung ausgeschlossen sind: Mängel, die der Kunde durch

Beschädigung, falschen Anschluß, falsche Bedienung oder unsachgemäße Eingriffe

verursacht hat oder die durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag oder Verschleiß, Überbeanspruchung

mechanischer oder elektromechanischer Teile, nichtbestimmungsgemäßen

Gebrauch, Verschmutzung, außergewöhnliche mechanische, chemische

oder atmosphärische Einflüsse verursacht wurden oder Mängel, die der Kunde nicht

unverzüglich, spätestens aber binnen zwei Wochen angezeigt hat. Darüber hinaus

sind bei Produkten der Unterhaltungselektronik von jeglicher Haftung ausgeschlossen:

Mängel, die durch schlechte Empfangsqualität, ungünstige oder nachträglich geänderte

Empfangsbedingungen, mangelhafte Antennen, Beeinträchtigung des Empfangs oder

Betriebs durch äußere Einflüsse, vom Kunden eingelegte ungeeignete oder mangelhafte

Batterien, verschmutzte Magnetköpfe oder die unsachgemäße Behandlung von

Abtastnadeln bedingt sind.

4.2 Der Unternehmer haftet nicht für Schäden, die er, sein gesetzlicher

Vertreter oder Erfüllungsgehilfe fahrlässig verursacht hat. Dies gilt ohne Rücksicht auf

die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, insbesondere aus Verzug, sonstiger

Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht

für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und

aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Vorsatz oder grober

Fahrlässigkeit.

5. Gerichtsstand

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung

mit Kaufleuten einschließlich Wechsel – und Scheckforderungen ist ausschließlicher

Gerichtsstand der Sitz des Unternehmers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der

Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen

Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz

oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Handwerksrolleneintrag

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    Der ideale Ort für zündende Ideen und revolutionäre Wege. Hier dreht sich alles um die Reparatur: Darum, dass sich die Reparaturbedingungen allgemein verbessern, dass Verbraucher überhaupt noch eine Werkstatt finden und dass Reparaturen für die Techniker, die es noch gibt, attraktiv bleiben. Das neueste Projekt aus der Ideenschmiede von Vangerow ist die Aufbereitung von alten Röhrenradios zu modernen und internetfähigen Unikat-Musikanlagen. Was wohl als nächstes kommt? Es bleibt auf jeden Fall spannend.

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