Vangerow GmbH

Die Vangerow GmbH: Ideenschmiede, Kämpfer für die Umwelt, Retter des Reparatur Handwerks

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Reparaturheld

Reparatur-Held

Unser Reparatur-Versprechen: Reparatur vor Neukauf! Wenn Sie es wünschen und es möglich ist, versuchen wir immer die Lebensdauer eines Gerätes durch Reparatur zu verlängern. Nichts ist nachhaltiger. Auch das modernste Neugerät verschlingt durch Herstellung und Entsorgung mehr Ressourcen, als es durch höhere Energieeffizienz einsparen kann!

Kaffeemaschinen Reparatur Bardowick KAFFEEWERKSTATT Inh. Friedel Pahl

Bäckerstraße 16
21357 Bardowick
Kaffeemaschinen
04131 / 12 10 57
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Öffnungszeiten   ⬇

Freitag 10:00 Bis 12:00 – 15:00 Bis 17:00

Kaffeemaschinen Reparatur Bardowick

Über uns

  • Ihr KaffeemaschinenMacher Team in der Region Bardowick, Lüneburg, Geesthacht, Winsen (Luhe), Lauenburg/Elbe, Seevetal und Umgebung
  • Wir reparieren alle Fabrikate an Kaffee-Vollautomaten außerhalb der Herstellergarantie, soweit Ersatzteile verfügbar sind!
  • Wir führen für Sie eine professionelle Wartung und Reinigung Ihres Kaffee-Vollautomaten durch!
  • Einsendung eines Gerätes zur Reparatur oder Wartung per Paketdienst oder Post ist möglich!
  • Kontaktieren Sie uns hierzu und testen Sie unseren professionellen Service!

Liebe Kunden,

am Freitag, den 19.04.2024, sowie am Freitag, den 26.04.2024, nehmen wir KEINE GERÄTE ZUR REPARATUR an.


Wir reparieren, warten, reinigen und pflegen Ihre Kaffeemaschine aller Marken Saeco, Jura, Bosch, Phillips, Melitta, DeLonghi, Gaggia, Nivona, Siemens, Krups, Provenero.

Preise

Preise: Alle auf dieser Seite genannten Preise sind in Euro und inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Impressum & AGB

Impressum KAFFEEWERKSTATT Inh. Friedel Pahl

KAFFEEWERKSTATT Inh. Friedel Pahl

Bäckerstr. 16
21357 Bardowick
Telefon: [04131] 12 10 57

E-Mail: mail@kaffee-werkstatt.info

Geschäftsführer/-in, Inhaber/-in:
Friedel Pahl

Kammer:
Handwerksk.
Braunschweig – Lüneburg – Stade,
Betriebsnummer:   14730



 

 

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AGB von KAFFEEWERKSTATT Inh. Friedel Pahl

1. Lieferung

1.1 Erfüllungsort ist das Einzelhandelsgeschäft des Händlers.

1.2 Der Kunde ist gehalten, zumutbare Teillieferungen anzunehmen.

1.3 Teillieferungen sind gesondert zu bezahlen, soweit nicht berechtigte Belange des

Kunden dem entgegenstehen.

2. Preisänderungsvorbehalt

2.1 Liegen zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und dem der vertragsgemäßen

Lieferung mehr als 4 Monate, so ist der Händler berechtigt, den vereinbarten

Preis im selben Verhältnis zu verändern, in dem sich der tatsächliche Einkaufspreis

des Händlers gegenüber dem Preis erhöht, den der Händler im Zeitpunkt des Vertragsschlusses

hätte aufwenden müssen.

2.2 Übersteigt die Preiserhöhung den Anstieg des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten

Verbraucherpreisindex für Deutschland im selben Zeitraum, so steht dem

Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn

es nicht innerhalb von 2 Wochen ab Bekanntgabe der Preiserhöhung ausgeübt wird.

3. Gewährleistung

3.1 Ist der Kunde Verbraucher, so beträgt die Gewährleistungsfrist für gebrauchte

Geräte 1 Jahr.

3.2 Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder

ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen und handelt er in dieser Eigenschaft, so

gilt folgende Regelung: Mängel an neuen Waren sind unverzüglich zu rügen. Die

Gewährleistungsfrist beträgt in diesen Fällen ein Jahr. Für gebrauchte

Gegenstände wird die Gewährleistung ausgeschlossen.

3.3 Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen und tritt der Kunde deshalb vom Vertrag

zurück, haben beide Seiten die gezogenen Nutzungen herauszugeben. Dabei hat

der Käufer, wenn er die gekaufte Sachen benutzt hat, für diese Nutzung Wertersatz

zu leisten (§ 346 BGB). Um diesen Betrag vermindert sich der vom Händler

zurückzuerstattende Kaufpreis.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1 Der verkaufte Gegenstand bleibt im Eigentum des Händlers bis zur Erfüllung

sämtlicher aus diesem Vertrag ihm gegen den Kunden zustehenden Ansprüche.

Während dieser Zeit darf der Gegenstand weder veräußert noch verschenkt noch

verliehen werden.

4.2 Von einer Pfändung, Zerstörung, Beschädigung oder einem Diebstahl ist der

Händler unverzüglich zu unterrichten.

4.3 Der Kunde tritt schon jetzt etwaige Ansprüche gegen einen Schädiger oder eine

Versicherung auf Ersatz wegen Zerstörung, Beschädigung o.ä. an den

Händler ab. Der Händler nimmt die Abtretung an. Mit der vollständigen Erfüllung

aller Ansprüche des Händlers aus diesem Vertrag gehen die abgetretenen

Ansprüche wieder auf den Kunden über.

4.4 Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde verpflichtet, alle

erforderlichen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten fachmännisch durchführen zu

lassen, sowie den Kaufgegenstand ordnungsgemäß und sorgfältig zu

verwahren und zu behandeln.

5. Schadenersatz

5.1 Tritt der Händler vom Vertrag zurück, weil der Kunde trotz Fristsetzung die Ware

nicht abgenommen hat, schuldet dieser 20% des Kaufpreises (ohne Umsatzsteuer)

als pauschalierten Schadenersatz, ohne dass es eines besonderen Nachweises

bedarf.

5.2 Beide Seiten haben das Recht nachzuweisen, dass im Einzelfall kein oder ein

niedrigerer bzw. ein höherer Schaden als die vereinbarte Pauschale entstanden ist.

5.3 Die Haftung des Händlers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Dies gilt nicht bei Personenschäden, ferner nicht für solche Schäden, die aus der Verletzung

von Rechten resultieren, die dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrags

gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung

des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig

vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten).

6. Datensicherung

6.1 Wird (insbesondere im Rahmen von Gewährleistungs- oder Reparaturarbeiten

an Computern) dem Händler ein Datenträger überlassen, oder wird dem Händler

der Zugriff hierauf gestattet, so hat der Kunde zuvor eigenverantwortlich dafür zu

sorgen, dass vorhandene Daten gesichert werden, so dass diese im Falle eines

Datenverlustes wieder aufgespielt werden können.

6.2 Die Datensicherung ist im Hinblick auf mögliche Datenverluste auch nach Beendigung

der Arbeiten für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungsfrist aufrecht zu

erhalten.

7. Reparaturen

7.1 Wird ein mit dem Kunden vereinbarter Reparaturtermin von diesem nicht

eingehalten, so hat der Kunde dadurch entstehende Kosten und Aufwendungen in

angemessenem Umfang zu erstatten.

7.2 Die Aushändigung des reparierten Gegenstandes erfolgt regelmäßig nur gegen

Vorlage der Auftragsbestätigung oder eines sonstigen Abholscheines. Muss – etwa

wegen Verlustes eines solchen Berechtigungsscheins – die Abholberechtigung

anderweitig nachgewiesen werden, so ist der Händler in geeigneter Weise dagegen

abzusichern, dass er später unter Vorlage des Berechtigungsscheines durch einen

Dritten erneut in Anspruch genommen wird.

7.3 Wird der reparierte Gegenstand nicht innerhalb von 2 Wochen nach dem

vereinbarten Abholtermin oder nach einer Abholungsaufforderung durch den

Händler abgeholt, so wird die Abholung beim Kunden angemahnt. Erfolgt sodann

die Abholung nicht innerhalb einer weiteren Woche nach Zugang der Mahnung, so

haftet der Händler danach für Beschädigung oder Verlust nur noch bei Vorsatz und

grober Fahrlässigkeit.

7.4 Die Gewährleistungsfrist bei Reparaturen beträgt ein Jahr.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Wird der Vertrag schriftlich geschlossen, so bedürfen Abweichungen oder

Zusätze gegenüber dem schriftlichen Vertragstext, die während der Vertragsverhandlungen

oder bis zum Vertragsschluss getroffen werden oder getroffen worden

sein sollen, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Nach Vertragsschluss getroffene

Individualvereinbarungen werden hiervon nicht berührt.

8.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Geltung.

8.3 Daten des Kunden darf der Händler in gesetzlich zulässigem Umfang speichern

und verwerten. Mit diesem Hinweis erfolgt eine Benachrichtigung im Sinne von

§ 33 Bundesdatenschutzgesetz.

8.4 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder

ein öffentlich rechtliches Sondervermögen und handelt er in dieser Eigenschaft, so

ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Händlers. Dasselbe gilt dann, wenn

der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss

ins Ausland verlegt, oder wenn bei Klageerhebung sein Wohnsitz oder gewöhnlicher

Aufenthaltsort unbekannt ist.

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    Die Vangerow GmbH hat ihren Sitz im schwäbischen Reutlingen, im ehemaligen Fernsehstudio von Kapitän Blaubär.
    Der ideale Ort für zündende Ideen und revolutionäre Wege. Hier dreht sich alles um die Reparatur: Darum, dass sich die Reparaturbedingungen allgemein verbessern, dass Verbraucher überhaupt noch eine Werkstatt finden und dass Reparaturen für die Techniker, die es noch gibt, attraktiv bleiben. Das neueste Projekt aus der Ideenschmiede von Vangerow ist die Aufbereitung von alten Röhrenradios zu modernen und internetfähigen Unikat-Musikanlagen. Was wohl als nächstes kommt? Es bleibt auf jeden Fall spannend.

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