Vangerow GmbH

Die Vangerow GmbH: Ideenschmiede, Kämpfer für die Umwelt, Retter des Reparatur Handwerks

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Reparaturheld

Reparatur-Held

Unser Reparatur-Versprechen: Reparatur vor Neukauf! Wenn Sie es wünschen und es möglich ist, versuchen wir immer die Lebensdauer eines Gerätes durch Reparatur zu verlängern. Nichts ist nachhaltiger. Auch das modernste Neugerät verschlingt durch Herstellung und Entsorgung mehr Ressourcen, als es durch höhere Energieeffizienz einsparen kann!

Kaffeemaschinen Reparatur Ulm Samaras Kaffeemaschinen – Service & Verkauf

Wagnerstraße 99
89077 Ulm
Kaffeemaschinen
0731 / 36 397
1 Bewertung
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Öffnungszeiten   ⬇

Dienstag 09:30 Bis 12:30 – 14:30 Bis 18:00

Donnerstag 09:30 Bis 12:30 – 14:30 Bis 18:00

Freitag 09:30 Bis 12:30 – 14:30 Bis 18:00

Samstag 10:00 Uhr – 13:00 Uhr

Kaffeemaschinen Reparatur Ulm

Über uns

Seit 1989 besteht der Handwerksbetrieb Service Point Samaras in Ulm. Das Fachgeschäft wird von Radio-Fernsehmeister Anastasios Samaras erfolgreich geleitet.

  • Unser Meisterbetrieb besteht seit 1989.
  • Ihr KaffeemaschinenMacher Team in der Region Ulm.
  • Wir reparieren alle Fabrikate an Kaffee-Vollautomaten außerhalb der Herstellergarantie, soweit Ersatzteile verfügbar sind!
  • Wir führen für Sie eine professionelle Wartung und Reinigung Ihres Kaffee-Vollautomaten durch!
  • Kontaktieren Sie uns hierzu und testen Sie unseren professionellen Service!



Wir reparieren, warten, reinigen und pflegen Ihre Kaffeemaschine aller Marken Saeco, Jura, Bosch, Phillips, Melitta, DeLonghi, Gaggia, Nivona, Siemens, Krups, Provenero.

Preise

Angebote

  • Kostenvoranschlag: Gerne erstellen wir Ihnen ein Reparaturangebot für ein defektes Gerät zum Preis von nur 35,00 € inkl. MwSt. 
    Der Kostenvoranschlag wird dann mit der Reparatur verrechnet.

  • Abholservice: In Ulm holen wir Ihren defekten Kaffeevollautomaten zum Preis von lediglich 15,00 € inkl. MwSt. ab!
    Gerne holen wir Ihr Gerät auch in der näheren Umgebung ab, bitte erfragen Sie den Preis vorab an.

Preise: Alle auf dieser Seite genannten Preise sind in Euro und inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Impressum & AGB

Impressum Samaras Kaffeemaschinen - Service & Verkauf

EURONICS Samaras
Inh. Anastasios Samaras
Wagnerstr. 99
89077 Ulm

Telefonnummer: +49 731 36397
Faxnummer: +49 731 32995
E-Mail: info@samaras.de
Web: www.samaras.de

AGB von Samaras Kaffeemaschinen - Service & Verkauf


Allgemeine Geschäftsbedingungen des Service Point Samaras

1. Lieferung

1.1 Erfüllungsort ist das Einzelhandelsgeschäft des Händlers.

1.2 Der Kunde ist gehalten, zumutbare Teillieferungen anzunehmen.

1.3 Teillieferungen sind gesondert zu bezahlen, soweit nicht berechtigte Belange des Kunden nicht entgegenstehen.

2. Preisänderungsvorbehalt

2.1 Liegen zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und dem der vertragsgemäßen Lieferung mehr als 4 Monate, so ist der Händler berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen zu erhöhen. Das gilt insbesondere dann, wenn die eigenen Beschaffungskosten des Händlers höher sind als bei Vertragsschluss angenommen. Übersteigt der Umfang der Preiserhöhung 7% des vereinbarten Preises, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten.

2.2 Dieses Recht kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen ab Bekanntgabe der Preiserhöhung ausgeübt werden.

3. Gewährleistung

3.1 Ist der Kunde Verbraucher, so beträgt die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Geräte 1 Jahr.

3.2 Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen und handelt er in dieser Eigenschaft, so gilt folgende Regelung: Mängel an neuen Waren sind unverzüglich zu rügen. Die Gewährleistungspflicht beträgt in diesen Fällen ein Jahr. Für gebrauchte Gegenstände wird die Gewährleistung ausgeschlossen.

3.3 Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen und tritt der Kunde deshalb vom Vertrag zurück, hat er für die Nutzung der gekauften Sache Wertersatz zu leisten (§ 346 BGB). Um diesen Betrag vermindert sich der vom Händler zurückzuerstattende Kaufpreis.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1 Der verkaufte Gegenstand bleibt im Eigentum des Händlers bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag ihm gegen den Kunden zustehenden Ansprüche. Während dieser Zeit darf der Gegenstand weder veräußert noch verschenkt noch verliehen werden.

4.2 Von einer Pfändung, Zerstörung, Beschädigung oder einem Diebstahl ist der Händler unverzüglich zu unterrichten.

4.3 Der Kunde tritt schon jetzt etwaige Ansprüche gegen einen Schädiger oder eine Versicherung auf Ersatz wegen Zerstörung, Beschädigung o.a. an den Händler ab. Der Händler nimmt die Abtretung an. Mit der vollständigen Erfüllung aller Ansprüche des Händlers aus diesem Vertrag gehen die abgetretenen Ansprüche wieder auf den Kunden über.

4.4 Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde verpflichtet, alle erforderlichen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten fachmännisch durchführen zu lassen, sowie den Kaufgegenstand ordnungsgemäß und sorgfältig zu verwahren und zu behandeln.

5. Schadenersatz

5.1 Hat der Kunde die Ware nicht abgenommen und schuldet er deswegen Schadenersatz, so hat er 20% des Kaufpreises (ohne Mehrwertsteuer) als pauschalen Schadenersatz zu bezahlen, ohne dass es eines besonderen Nachweises bedarf.

5.2 Beide Seiten haben das Recht nachzuweisen, dass im Einzelfall kein oder ein niedrigerer bzw. ein höherer Schaden als die vereinbarte Pauschale entstanden ist.

5.3 Die Haftung des Händlers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei Personenschäden, ferner nicht für die Verletzung solcher Pflichten, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten).

6. Datensicherung

6.1 Wird (insbesondere im Rahmen von Gewährleistungs- oder Reparaturarbeiten an Computern) dem Händler ein Datenträger überlassen, oder wird dem Händler der Zugriff hierzu gestattet, so hat der Kunde zuvor eigenverantwortlich dafür zu sorgen, dass vorhandene Daten gesichert werden, so dass diese im Falle eines Datenverlustes wieder aufgespielt werden können.

6.2 Die Datensicherung ist im Hinblick auf mögliche Datenverluste auch nach Beendigung der Arbeiten für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungsfrist aufrecht zu erhalten. entgegenstehen.

7. Reparaturen

7.1 Wird ein mit dem Kunden vereinbarter Reparaturtermin von diesem nicht eingehalten, so hat der Kunde dadurch entstehende Kosten und Aufwendungen in angemessenem Umfang zu erstatten.

7.2 Die Aushändigung des reparierten Gegenstandes erfolgt regelmäßig nur gegen Vorlage der Auftragsbestätigung oder eines sonstigen Abholscheines. Muss – etwa wegen Verlustes eines solchen Berechtigungsscheines – die Abholberechtigung anderweitig nachgewiesen werden, so ist der Händler in geeigneter Weise dagegen abzusichern, dass er später unter Vorlage des Berechtigungsscheines durch einen Dritten erneut in Anspruch genommen wird.

7.3 Wird der reparierte Gegenstand nicht innerhalb von 2 Wochen nach dem vereinbarten Abholtermin oder nach einer Abholungsaufforderung durch den Händler angeholt, so wird die Abholung beim Kunden angemahnt. Erfolgt sodann die Abholung nicht innerhalb einer weiteren Woche nach Zugang der Mahnung, so haftet der Händler danach für Beschädigung oder Verlust nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7.4 Die Gewährleistungspflicht bei Reparaturen beträgt ein Jahr.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Wird der Vertrag schriftlich geschlossen, so gibt die Vertragsurkunde den Inhalt der getroffenen Vereinbarung richtig und vollständig wieder. Abweichungen oder Zusätze gegenüber dem schriftlichen Vertragstext, die während der Vertragsverhandlungen und bis zum Vertragsschluss getroffen wurden oder getroffen worden sein sollen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

8.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Geltung.

8.3 Daten des Kunden darf der Händler in gesetzlich zulässigem Umfang speichern und verwerten. Mit diesem Hinweis erfolgt eine Benachrichtigung im Sinne von §33 Bundesdatenschutzgesetz.

8.4 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen und handelt er in dieser Eigenschaft, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Händlers. Dasselbe gilt dann, wenn der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt, oder wenn bei Klageerhebung sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort unbekannt ist.

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  1. Marion Schlegel
    Qualität

    Geschwindigkeit

    Freundlichkeit

    Gesamteindruck

    Kompetente, freundliche Beratung und schnelle Reparatur einer älteren Delonghi zu einem sehr fairen Preis. Jederzeit wieder!

    vor 3 Jahren

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    Die Vangerow GmbH hat ihren Sitz im schwäbischen Reutlingen, im ehemaligen Fernsehstudio von Kapitän Blaubär.
    Der ideale Ort für zündende Ideen und revolutionäre Wege. Hier dreht sich alles um die Reparatur: Darum, dass sich die Reparaturbedingungen allgemein verbessern, dass Verbraucher überhaupt noch eine Werkstatt finden und dass Reparaturen für die Techniker, die es noch gibt, attraktiv bleiben. Das neueste Projekt aus der Ideenschmiede von Vangerow ist die Aufbereitung von alten Röhrenradios zu modernen und internetfähigen Unikat-Musikanlagen. Was wohl als nächstes kommt? Es bleibt auf jeden Fall spannend.

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