Steffen Vangerow, Geschäftsführer der Vangerow GmbH in Reutlingen und Vorstandsmitglied des Runden Tisch Reparatur, war am 10. Juni 2026 als geladener Sachverständiger bei einer Anhörung im Deutschen Bundestag vertreten. Thema war der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren – kurz: das „Recht auf Reparatur“.
Als Vertreter von rund 1.000 freien Reparaturwerkstätten für Elektrogeräte in Deutschland brachte Vangerow die Perspektive derjenigen in den Bundestag ein, die Reparaturen tatsächlich Tag für Tag durchführen.
„Das Recht auf Reparatur wird nicht in Gesetzestexten, Ministerien oder Konzernzentralen verwirklicht. Es wird täglich in tausenden kleinen Werkstätten umgesetzt. Wenn diese Betriebe nicht wirtschaftlich arbeiten können, bleibt das Recht auf Reparatur ein Recht auf dem Papier“, machte Vangerow in seiner schriftlichen Stellungnahme und vor den Abgeordneten deutlich.

Ersatzteile, Fachkräfte, fairer Wettbewerb – die Praxis zählt
In seiner Stellungnahme benannte Vangerow konkrete Probleme, mit denen unabhängige Reparaturbetriebe täglich konfrontiert sind: Ersatzteile, die einen Großteil des Neupreises kosten und eine Reparatur damit wirtschaftlich unattraktiv machen; fehlende Standardisierung und Kompatibilität von Bauteilen; zunehmender Fachkräftemangel sowie ein strukturelles Kräfteungleichgewicht zwischen kleinen Werkstätten auf der einen und großen Herstellerkonzernen auf der anderen Seite.
„Ein gesetzlicher Reparaturanspruch ist gut und richtig. Aber wenn Ersatzteile zu überhöhten Preisen angeboten werden oder gar nicht erst verfügbar sind, bleibt dieser Anspruch wirkungslos“, erklärte Vangerow. Er forderte daher unter anderem bezahlbare und standardisierte Ersatzteile, besseren Zugang zu technischen Informationen sowie wirksame Sanktionen für Hersteller, die ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen.
Gleichzeitig sprach er sich dafür aus, reparaturfreundliche Hersteller durch positive Anreize zu belohnen.
Die Werkstätten stehen zwischen allen Beteiligten
Besonders betonte Vangerow die schwierige Vermittlerrolle, in der sich unabhängige Reparaturbetriebe befinden: Sie stehen zwischen Verbrauchern, die schnelle und günstige Reparaturen erwarten, und Herstellern, die die Bedingungen für Ersatzteile und technische Informationen weitgehend allein bestimmen. Kommt es zu Problemen, träfen Kundenunzufriedenheit und Reklamationen häufig zuerst die Werkstatt – obwohl diese auf viele der entscheidenden Rahmenbedingungen keinen Einfluss habe.
„Mehr Reparaturen brauchen auch mehr Reparaturkapazitäten. Eine steigende Nachfrage lässt sich ohne qualifizierte Fachkräfte und wirtschaftlich stabile Betriebe nicht bewältigen“, so Vangerow. Neben gesetzlichen Regelungen brauche es deshalb begleitende Maßnahmen: Förderung von Aus- und Weiterbildung, Abbau bürokratischer Hürden und konkrete Unterstützung für kleine und mittelständische Werkstätten, etwa durch einen „Reparaturbonus“.
Der Livestream der Anhörung ist abrufbar
Die vollständige Anhörung im Deutschen Bundestag ist in der Mediathek des Bundestages öffentlich einsehbar: https://www.bundestag.de/mediathek/video?videoid=7653816
Vangerows Redebeiträge bzw. die an ihn gerichteten Fragen hören Sie an den Stellen: 27:00, 40:00, 52:00, 1:17:, 1:34, 1:46
Vangerow als Experte für Hintergrundinformationen
Das Thema „Recht auf Reparatur“ ist vielschichtig und betrifft durch die anstehende gesetzliche Umsetzung bis Ende Juli 2026 Millionen Verbraucher. Gerne steht Ihnen Steffen Vangerow als kompetenter Ansprechpartner für Interviews und Hintergrundgespräche zur Verfügung. Telefon: 07127 9876-300 • E-Mail: s.vangerow@vangerow.de
