Der Deutsche Bundestag hat abgestimmt. Das „Recht auf Reparatur“ ist beschlossen. Als Reutlinger Reparaturbetrieb und Stimme von rund 1.000 freien Elektrowerkstätten in Deutschland sagen wir: Ein wichtiger Schritt – aber noch lange nicht genug.

Was wurde beschlossen?

Mit der Abstimmung im Bundestag wird die EU-Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“ in deutsches Recht umgesetzt. Das hat konkrete Auswirkungen auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) – und damit auf jeden Haushalt in Deutschland.
Die wohl spürbarste Neuerung für Verbraucherinnen und Verbraucher: Wer im Gewährleistungsfall eine Reparatur wählt statt eines Ersatzgeräts, bekommt künftig 12 Monate zusätzliche Gewährleistung. Ein echter Anreiz, das defekte Gerät reparieren zu lassen – statt es wegzuwerfen.
Klingt gut. Und das ist es auch – zumindest auf dem Papier.

Unsere Einschätzung: Gemischte Gefühle nach einem historischen Tag

Unser Geschäftsführer Steffen Vangerow war erst kürzlich als Sachverständiger zur Bundestagsanhörung nach Berlin geladen. Dort hat er die Interessen von rund 1.000 freien Reparaturwerkstätten für Elektrogeräte in Deutschland vertreten – als Vorstandsmitglied des Vereins „Runder Tisch Reparatur“.

Seine Einschätzung nach der Abstimmung bringt er klar auf den Punkt:

„Es ist ein Meilenstein, dass das Recht auf Reparatur endlich gesetzlich verankert wird. Aber ein Recht auf dem Papier repariert noch kein einziges Gerät.“

Was uns freut: Die richtigen Signale

Es gibt durchaus Punkte, über die wir uns aufrichtig freuen – und für die Steffen Vangerow sich zum Teil seit Jahren einsetzt:

💶 Finanzielle Anreize

Ein unternehmensfinanzierter Reparaturbonus nach dem Vorbild Frankreichs soll Hersteller in die Pflicht nehmen, Reparaturen zu bezuschussen. Zusätzlich ist eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Reparaturdienstleistungen geplant. Das würde Reparieren für Verbraucherinnen und Verbraucher sofort wirtschaftlich attraktiver machen.

📢 Aufklärung der Bevölkerung

Eine breite Informationskampagne soll dafür sorgen, dass die Menschen überhaupt wissen: Ich habe ein Recht auf Reparatur. Das klingt selbstverständlich – ist es aber nicht. Viele wissen heute noch gar nicht, welche Rechte sie haben.

🔧 Mehr Fachkräfte für die Reparaturbranche

Die Politik erkennt an: Mehr Reparaturen brauchen mehr qualifizierte Hände. Die Fachkräftesicherung im Handwerk und Reparatursektor soll aktiv unterstützt werden.

🔩 Faire Ersatzteilpreise

Ein zentraler Erfolg: Ersatzteilpreise dürfen nicht länger künstlich hochgehalten werden, um Reparaturen wirtschaftlich zu verhindern. Das war bisher ein massives Problem – und eine häufige Strategie, um Verbraucher zum Neukauf zu zwingen.

Was uns Sorgen macht: Viele offene Fragen

So positiv die Signale sind – es gibt erhebliche Schwachstellen, die wir klar benennen wollen.

❓ Der „Gummiparagraf“: Was ist „angemessen“?

Das Gesetz schreibt vor, dass Ersatzteilpreise „angemessen“ sein müssen. Klingt vernünftig. Ist aber gefährlich unscharf.

„Das ist ein Gummiparagraf. Ohne eine klare Konkretisierung – die letztlich wohl nur der europäische Gesetzgeber liefern kann – riskieren wir, dass Hersteller diesen Begriff bis aufs Äußerste ausreizen.“ – Steffen Vangerow

❓ Fehlende Verbindlichkeit bei den wichtigen Details

Wie hoch wird der Reparaturbonus tatsächlich sein? Wie wird er beantragt? Wann startet die Informationskampagne – und mit welchem Budget? Wie genau sollen Fachkräfte gesichert werden?

Auf all diese Fragen gibt es noch keine konkreten Antworten. Viele der geplanten Maßnahmen sollen zudem „außergesetzlich“ umgesetzt werden – also ohne die Verbindlichkeit eines Gesetzes.

„Solange hier keine harten Zahlen und Fristen auf dem Tisch liegen, bleibt vieles nur ein vages Versprechen.“ – Steffen Vangerow

Wie geht es weiter?

Die Abstimmung ist kein Schlusspunkt – sie ist ein Startschuss. Die eigentliche Arbeit beginnt jetzt: Die Umsetzung der Maßnahmen ist für Ende Juli 2026 geplant.

Steffen Vangerow wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass aus politischen Absichtserklärungen handfeste, alltagstaugliche Lösungen werden – für Werkstätten und für Verbraucherinnen und Verbraucher. Sowohl als Geschäftsführer der Vangerow GmbH als auch in seiner Rolle beim „Runden Tisch Reparatur“.

Was bedeutet das konkret für Sie?

Ab Ende Juli 2026 haben Sie als Verbraucherin oder Verbraucher mehr Rechte, wenn Ihr Gerät defekt ist. Sie können auf Reparatur bestehen – und werden dafür mit verlängerter Gewährleistung belohnt.

Wir stehen bereit. Auf unserem Reparatur-Portal MeinMacher sind rund 1.000 freie Reparaturbetrieben in Deutschland gelistet. Haben Sie ein defektes Gerät? Fragen zum neuen Recht auf Reparatur? Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen weiter. Tel. 07127 9876-300 • vertrieb@vangerow.de