Vangerow GmbH

Die Vangerow GmbH: Ideenschmiede, Kämpfer für die Umwelt, Retter des Reparatur Handwerks

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Reparaturheld

Reparatur-Held

Unser Reparatur-Versprechen: Reparatur vor Neukauf! Wenn Sie es wünschen und es möglich ist, versuchen wir immer die Lebensdauer eines Gerätes durch Reparatur zu verlängern. Nichts ist nachhaltiger. Auch das modernste Neugerät verschlingt durch Herstellung und Entsorgung mehr Ressourcen, als es durch höhere Energieeffizienz einsparen kann!

Reparatur Kundendienst Jülich Elektro Bersch

Kleine Rurstraße 13
52428 Jülich
AutoschlüsselFernseherHiFi-GeräteKleingeräteRöhrenradioSat-Anlagen
02461 / 93 76 780
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Öffnungszeiten   ⬇

Montag 10:00 Uhr – 13:00 Uhr

Dienstag 10:00 Bis 13:00 – 14:00 Bis 18:30

Mittwoch 10:00 Uhr – 13:00 Uhr

Donnerstag 10:00 Bis 13:00 – 14:00 Bis 18:30

Freitag 10:00 Bis 13:00 – 14:00 Bis 18:30

Samstag 10:00 Uhr – 14:00 Uhr

Fernseher, HiFi-Geräte, Kleingeräte, Sat-Anlagen Reparatur Kundendienst Jülich

Das Team von Elektro Bersch – Reparatur Kundendienst Jülich – sind in Jülich die Spezialisten für SAT-Anlagen Installation, Fernseher & HiFi-Geräte Reparatur, sowie für Kleingeräte Reparaturen.


Über uns

Elektro Bersch ist Ihr Meisterbetrieb für die SAT-Anlagen Installation, Reparatur von Fernsehgeräten, Hifi-Geräten, Autoschlüssel sowie Kleingeräten in Jülich!

Täglich ist unser Installations- & Reparaturservice für Sie im Dienst. Unser Einsatzgebiet ist Jülich, Düren und das nähere Umland. Unser Team ist fachlich hervorragend geschult und außerdem freundlich im Kundengespräch. Dies sind Ansprüche die Sie auf jeden Fall unbesorgt an uns stellen können. Wir werden dem gerecht. Damit Sie so schnell wie möglich wieder Freude an Ihrem Gerät haben.

Fernseher Reparatur Kundendienst Jülich

TV-Reparatur vom Profi

Wir sind Ihr zuverlässiger und kompetenter Partner für Ihre Fernseher Reparatur in Jülich, Düren sowie Umland. Für alle TV-Geräte, wie beispielsweise LCD, LED, OLED, QLED, Plasma bieten wir einen professionellen Kundendienst und Reparaturservice an. Auch ältere Geräte, wie Röhren-Fernseher werden bei uns ebenfalls wieder funktionstüchtig gemacht. Zudem auch weitere Geräte der Unterhaltungselektronik, wie bspw. DVD-Player, Blue-Ray-Player uvm.

Ihr TV-Gerät funktioniert seit kurzem nicht mehr wie gewohnt? Unsere Techniker helfen Ihnen gerne bei der Programmierung der TV-Sender, ebenso wie bei der Bildeinstellung. Auch wenn ein Kondensator der Hauptplatine einen Defekt hat oder Ihre Fernbedingung nicht mehr funktioniert, kann unsere Fernseh-Werkstatt Ihnen eine Lösung anbieten.

Folgende TV Geräte reparieren wir:

    • Panasonic
    • Samsung
    • Sony
    • LG
    • Loewe
    • Orion
    • TechniSat
    • Telefunken
    • Sharp
    • Toshiba
    • Metz
    • Grundig sowie weitere Hersteller


Hifi-Geräte Reparatur Jülich

Verstärker & Hifi-Reparatur vom Profi

Ihre moderne oder alte Hifi-Anlage ist kaputt? Der CD-Player springt? Oder die Lautsprecherbox klingt verzerrt? In unserer Fachwerkstatt finden Sie Ihren zuverlässigen und auf jeden Fall kompetenten Partner für Hifi-Geräte Reparaturen in Jülich, Düren und der Region. Das Alter des Hifi-Gerätes spielt zudem keine Rolle, oftmals sind die Verstärker und Hifi-Komponenten der älteren Generation von besserer Qualität und lassen sich dafür sogar besser reparieren.
Folgende Hifi-Geräte reparieren wir:

    • Panasonic
    • Bose
    • Sony
    • Kenwood
    • Sharp
    • Revox
    • Philips
    • Teufel
    • Denon
    • Braun
    • Electronics
    • Grundig
    • Marantz
    • Onkyo
    • Pioneer
    • JVC sowie weitere Fabrikate


SAT-Anlagen Installation Jülich

Satelliten-Anlagen Installation vom Profi

Brauchen Sie einen SAT-Techniker für die Verkabelung und Inbetriebnahme der Satelliten-Technik und der SAT-Schüssel in Jülich, Düren und Umgebung? Ständige Weiterqualifizierungen in der Installation von SAT-Anlagen, Antennen- & Kabelfernsehen garantieren aus diesem Grund für einen professionellen Service. Mit Hilfe von moderner Technik und digitaler Messgeräte können wir Ihr Kabelnetz analysieren und somit eine passgenaue Lösung für Ihren störungsfreien Empfang anbieten. Eine Umrüstung von Kabel auf Satellit ist bei uns, auch bei älterer Verkabelung im Haus kein Problem.

Alles was in Jülich, Düren und Umgebung an Programmen vom Himmel kommt, bringen wir in Ihr Wohnzimmer. Lassen Sie sich von uns beraten.

Folgende Sat-Anlagen installieren wir:

    • Fuba
    • Hirschmann
    • Humax
    • Kathrein
    • Selfsat
    • TechniSat
    • Wavefrontier

Vorteile der Satelliten-Technik

SAT-Anlagen sind immer noch im Trend. Sie sind ausgereift, robust und überdies vielseitig einsetzbar. Sie können selbst bestimmen welche Sender Sie empfangen möchten, ohne monatliche Kosten. Mit einer guten SAT-Anlage, fachmännisch installiert, investieren Sie daher nur einmal und können es somit auf lange Zeit genießen.


Elektro-Kleingeräte Reparatur Kundendienst Jülich

Kleingeräte-Reparatur vom Profi

Die „kleinen“ Helfer sind nicht mehr aus unserem Haushalt wegzudenken – ganz egal ob es sich um eine Hochdruckreiniger, einen Camcorder oder eine Mikrowelle handelt. Wir lieben und vermissen sie deshalb, wenn sie mal den Dienst versagen.

Wir sind Ihr zuverlässiger sowie kompetenter Partner und für Ihre Kleingeräte Reparatur in Jülich, Düren, Grevenbroich, Bergheim, Kerpen, Eschweiler, Heinsberg, Stolberg (Rheinland), Erfstadt, Frechen, Erfstadt, Mönchengladbach und Umgebung unterwegs.

Für alle Kleingeräte, wie beispielsweise Mikrowelle, Camcorder, Hochdruckreiniger und viele weitere bieten wir ferner einen professionellen Kundendienst und Reparaturservice an.

Ihre Mikrowelle heizt nicht mehr? Der Hochdruckreiniger baut keinen Druck mehr auf? Oder der Camcorder startet keine Aufnahme? Bringen Sie Ihr Kleingerät auf jeden Fall zuerst in unsere Fachwerkstatt. Egal wo das Problem liegt, wir werfen gerne einen Blick in Ihr Gerät!

Folgende Kleingeräte reparieren wir:

    • Stihl
    • Kränzle
    • Kärcher
    • Bosch
    • Nilfisk
    • Skil
    • AEG
    • Amica
    • Bauknecht
    • Bomann
    • Domo
    • Miele
    • Neff
    • Siemens
    • Whirlpool
    • Samsung
    • Panasonic
    • Canon
    • JVC
    • und weitere Fabrikate

Autoschlüssel-Reparatur vom Profi

Die elektronischen Autoschlüssel sind aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken. Immer mehr Komfort und somit mehr Technik stecken in diesen kleinen Dingern. Es gibt beispielsweise die Funkschlüssel, Keycards, Keyless Go und ferner viele weitere Modelle.

Wir sind Ihr zuverlässiger sowie kompetenter Partner für Ihre Autoschlüssel Reparatur in der Region Göppingen, Kirchheim unter Teck, Plochingen und Weilheim unter Teck.

Für alle Autoschlüssel bieten wir einen professionellen Kundendienst und Reparaturservice an.

Folgende Autoschlüssel reparieren wir:

    • BMW
    • Mercedes
    • Ford
    • Mazda
    • Audi
    • Renault
    • Peugeot
    • VW
    • Toyota
    • Honda
    • Opel
    • Fiat
    • Nissan
    • Citröen
    • Mini
    • Porsche
    • Tesla
    • Jaguar
    • Smart
    • und weitere

 

Wir sind Ihr Ansprechpartner

Gerne können Sie uns telefonisch kontaktieren unter: 02461 / 93 76 780

Weitere Informationen zu unseren Leistungen finden Sie auch unter: Elektro Bersch

Wir installieren bzw. reparieren folgende Geräte:

BluRay-Recorder, DVD-Recorder, Fernbedienung, Fernseher, TV-Geräte, VHS-Videorecorder, Autoradio, CD-Player, Kassetten-Recorder, Kopfhörer, Lautsprecher, Plattenspieler, Radio, Röhrenverstärker, Tonbandgerät, Tuner, Verstärker, Aktenvernichter, Autoschlüssel, Babyphone, Bohrhammer, Bohrmaschine, Bügeleisen, Camcorder, Dampfreiniger, elektrisches Gartengerät, Elektrowerkzeug, Fotoapparat, Glätteisen, GPS-Gerät, Haarföhn, Heizstrahler, Hochdruckreiniger, Mikrowelle, Nähmaschine, Navigationssystem, Rasierapparat, Staubsauger, Ventilator, Wecker, Sat-Anlage, SAT-Receiver

Preise

Angebote

  • Abholservice: In 100 km Umgebung holen wir Ihren defekten Fernseher zum Preis von lediglich 35,00 € inkl. MwSt. ab!

Preise: Alle auf dieser Seite genannten Preise sind in Euro und inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Impressum & AGB

Impressum Elektro Bersch

Elektro Bersch
Andreas Bersch
Inhaber: Andreas Bersch

Kleine Rurstraße 13
52428 Jülich

Telefon: 02461 / 9376780
Fax: (0 24 61) 93 76 78 19
E-Mail: info@elektrobersch.de


Hausgeräte Techniker: Andreas Bersch

Die Berufsbezeichnung Hausgeräte Techniker wurde in Deutschland verliehen.

Erlaubnis nach Handwerksordnung Anlage A, zuständige Kammer und zugleich Aufsichtsbehörde:
Aachen

AGB von Elektro Bersch

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Radio-, Fernseh-, Elektro- Fachbetriebe

Die nachstehenden Bedingungen sind im beiderseitigen Einverständnis Vertragsbestandteil; sie haben Vorrang vor abweichenden Einkaufs-und ähnlichen Bedingungen des Kunden: Abweichungen, Ergänzungen sowie besondere Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

I. Verkaufsbedingungen

1. Abnahme und Abnahmeverzug

Nimmt der Kunde den Gegenstand nicht fristgemäß ab, ist der Unternehmer berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf anderweitig über den Gegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessen verlängerter Nachfrist zu beliefern. Unberührt davon bleiben die Rechte des Unternehmers, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im Rahmen einer Schadensersatzforderung kann der Unternehmer 20% des vereinbarten Preises ohne Mehrwertsteuer als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich nur ein wesent- lich niedrigerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Kunde ist gehalten, Teillieferungen (Vorablieferungen) abzunehmen, soweit dies zumutbar ist.

2. Mängelansprüche

2.1. Für Mängelansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist bei gebrauchten Gegenständen, sofern der Kunde Verbraucher ist, und wenn der Kunde Unternehmer ist, ein Jahr, im übrigen zwei Jahre. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen mangelhafter Baumaterialien, die für ein Grundstück oder Gebäude wesentlich und mit diesem fest verbunden sind und beim Unternehmer- rückgriff aus Anlass eines Verbrauchsgüterkaufes.

2.2. Der Kunde kann bei einer mangelhaften Sache zunächst nur die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (Nacherfüllung). Der Unternehmer kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Kunden beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; auch diese kann der Unternehmer wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern. Liefert der Unternehmer zum Zweck der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, hat der Kunde die mangelhafte Sache herauszugeben und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten.

2.3. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

2.4. Werden vom Kunden Mängelansprüche geltend gemacht, muss er den Erwerb des Kaufgegenstandes durch Vorlage der Rechnung oder auf andere geeignete Weise nachweisen.

II. Leistungs- und Reparaturbedingungen

1. Kosten für nicht durchgeführte Aufträge

Da Fehlersuchzeit Arbeitszeit ist, wird der entstandene und zu belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil:

1.1. der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte;

1.2. der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt;

1.3. der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde;

1.4. die Empfangsbedingungen bei Nutzung entsprechender Produkte aus dem Bereich Unterhaltungselektronik nicht einwandfrei gegeben sind.

2. Bauleistungen werden insgesamt nach Teil B der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/B) erbracht.

3. Mängelansprüche

3.1. Für Mängelansprüche, die nicht auf Bauleistungen an Gebäuden oder Grundstücken beruhen, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr, wenn der Kunde Unternehmer ist oder der Kunde Verbraucher ist und gebrauchte Gegenstände kauft, im übrigen zwei Jahre.

3.2. Der Unternehmer kann nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen (Nacherfüllung). Der Unternehmer kann die Nacherfüllung verwei- gern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Stellt der Unternehmer ein neues Werk her, kann er vom Kunden die Herausgabe des man-gelhaften Werkes und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen verlangen.

3.3. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde dem Unternehmer die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Reparatur dem Unternehmer oder dessen- Beauftragten zur Verfügung steht. Verweigert der Kunde dies oder verzögert er dies unzumutbar, ist der Unternehmer von der Mängelhaftung befreit. Dem Kunden ist bekannt, dass derUnternehmer eine externe Datensicherung vor Arbeitsaufnahme voraussetzt.

3.4. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder nach seiner Wahl die Vergütung mindern.

4. Erweitertes Pfandrecht des Unternehmers an beweglichen Sachen

4.1. Dem Unternehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in seinen Besitz gelangten Gegenstand des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemachtwerden, soweit sie mit dem im Besitz des Unternehmers befindlichen Gegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig sind.

4.2. Wird der Gegenstand vom Kunden nicht innerhalb von 4 Wochen nach Aufforderung abgeholt, kann der Unternehmer mit Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld berechnen. Erfolgt die Abholung nicht spätestens nach drei Monaten, entfällt eine weitere Aufbewahrungspflicht und jede Haftung für leichtfahrlässige Beschädigung oder Untergang. Einen Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden eine Verkaufsandrohung zuzusenden. Der Unternehmer ist berechtigt, den Gegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung seiner Forderungen zum Verkehrswert zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten.

4.3. Bei Aufträgen, deren Ausführung über einen Monat andauert, sind je nach Fortschreiten der Arbeiten Abschlagszahlungen in Höhe von 90% des jeweiligen- Wertes der geleisteten Arbeiten zu erbringen. Die Abschlagszahlungen sind vom Unternehmer anzufordern und binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum vom Kunden zu leisten.

III. Gemeinsame Bestimmungen für Leistungen, Reparaturen und Verkäufe

1. Preise und Zahlungsbedingungen

1.1. Die Endpreise verstehen sich ab Betriebssitz des Unternehmers einschließlich Mehrwertsteuer.

1.2. Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar. Teilzahlungen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden. Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen und nur nach besonderer Vereinbarung.

1.3. Der Kunde kommt auch ohne Mahnung neben den sonstigen gesetzlich geregeten- Fällen spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Ist unsicher, ob oder wann dem Kunden die Rechnung oder Zahlungsaufstellung zugegangen ist, tritt an ihre Stelle der Empfang der gekauften Sache.

2. Eigentumsvorbehalt Die verkauften Gegenstände und Anlagen bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher ausdiesem Vertrag vom Kunden geschuldeten Zahlungen Eigentum des Unternehmers. Gleiches gilt für Gegenstände, die der Unternehmer im Rahmen von Reparatur- oder sonstigen Montageverträgen liefert, soweit diese Gegenstände nicht durch- Einbau wesentliche Bestandteile einer nicht dem Unternehmer gehörenden Sache werden. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die der Unternehmer gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit seiner Lieferung oder Leistung nachträglich erwirbt. Letzteres gilt nicht, wenn eine Reparatur durch den Unternehmer unzumutbar verzögert wird oder fehlgeschlagen ist. Bis zur Erfüllung der Ansprüche aus dem Eigentumsvorbehalt dürfen die vom Eigentumsvorbehalt erfassten Gegenstände nicht weiterveräußert, vermietet, verliehen oder verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden. Ebenso sind Sicherungsübereignung und Verpfändung untersagt. Ist der Kunde Unternehmer, so ist ihm die Übertragung von Besitz oder Eigentum im gewöhnlichen Geschäftsgang seines Unternehmens unter der Voraussetzung gestattet, dass die Forderungen aus der Weiterübertragung an den Dritten einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe der Rechnungswerte des Unternehmers bereits jetzt an den Unternehmer abgetreten werden. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch der Vorbehaltsware berechtigt, so lange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Kommt der Kunde seinen fälligen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Unternehmer nach angemessener- Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Vorbehaltsware vom Kunden herausverlangen sowie nach Androhung mit angemessener Frist unter Verrechnung auf seine Forderung durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung der Vorbehaltsware trägt der Kunde. Bei Teilzahlungsgeschäften kann der Unternehmer den Kaufgegenstand herausver- langen, wenn der Kunde trotz zweiwöchiger Zahlungsfrist mit zwei aufeinanderfol- genden Teilzahlungen ganz oder teilweise und mindestens mit 10% des Gesamtteilzahlungs-preises (bei einer Abzahlungsdauer von über drei Jahren mindestens 5%) im Verzug ist. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändung der Vorbehaltsware oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt hat der Kunde dem Unternehmer sofort schriftliche Mitteilung zu machen und den- Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung der Vorbehaltsware aufgewendet werden müssen, soweit diese Kosten nicht von Dritten eingezogen werden können. Der Kunde hat die Pflicht, die Vorbehaltsware während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu hal-ten und alle vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich ausführen zu lassen. Der Unternehmer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden und noch nicht beglichenen Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

3. Nacherfüllung, Rücktritt

3.1. Liefert der Unternehmer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache oder stellt er ein neues Werk her, so kann er vom Kunden die mangelhafte Sache oder das mangelhafte Werk herausverlangen und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen fordern. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzungen kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer unter Berücksichtigung der Mangelhaftigkeit der Sache oder des Werks an.

3.2. Bei Rücktritt sind Unternehmer und Kunde verpflichtet, sich die voneinander emp-fangenen Leistungen zurückzugewähren. Für gezogene Nutzungen hat der Kunde Wertersatz zu leisten. Für die Ermittlung des Wertes gilt III. 3.1 Satz 2 entsprechend.

4. Haftungsausschlüsse

4.1. Von jeglicher Mängelhaftung ausgeschlossen sind: Mängel, die der Kunde durchBeschädigung, falschen Anschluss, falsche Bedienung oder unsachgemäße Eingriffe verursacht hat oder die durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag oder Verschleiß, Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile, nichtbestimmungsgemäßen Gebrauch, Verschmutzung, außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse verursacht wurden oder offensichtliche Mängel, die der Kunde nicht unverzüglich, spätestens aber binnen zwei Wochen angezeigt hat, oder Mängel bei gebrauchten Gegenständen, sofern der Kunde Unternehmer ist.Darüber hinaus sind bei Produkten der Unterhaltungselektronik von jeglicher Haftung ausgeschlossen: Mängel, die durch schlechte Empfangsqualität, ungünstige oder nachträglich geänderte Empfangsbe-dingungen, mangelhafte Antennen, Beeinträchtigung des Empfangs oder Betriebs durch äußere Einflüsse, vom Kunden eingelegte ungeeignete oder mangelhafte Batterien, verschmutzte Magnetköpfe oder die unsachgemäße Behandlung von Abtastnadeln bedingt sind.

4.2. Der Unternehmer haftet nicht für Schäden, die er, sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe fahrlässig verursacht hat. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, insbesondere aus Verzug, sonstiger Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung. Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

5. Gerichtsstand Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist aus-schließlicher Gerichtsstand der Sitz des Unternehmers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

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    Die Vangerow GmbH hat ihren Sitz im schwäbischen Reutlingen, im ehemaligen Fernsehstudio von Kapitän Blaubär.
    Der ideale Ort für zündende Ideen und revolutionäre Wege. Hier dreht sich alles um die Reparatur: Darum, dass sich die Reparaturbedingungen allgemein verbessern, dass Verbraucher überhaupt noch eine Werkstatt finden und dass Reparaturen für die Techniker, die es noch gibt, attraktiv bleiben. Das neueste Projekt aus der Ideenschmiede von Vangerow ist die Aufbereitung von alten Röhrenradios zu modernen und internetfähigen Unikat-Musikanlagen. Was wohl als nächstes kommt? Es bleibt auf jeden Fall spannend.

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