Die Verbraucherkommission Baden-Württemberg hat sich mit dem Thema Obsoleszenz auseinandergesetzt und  sieben Empfehlungen veröffentlicht:

 

Verbraucherkommission gegen vorzeitigen Verschleiß von Gebrauchsgütern

  1. das Thema technische Produktobsoleszenz auf die politische Agenda zu setzen
  2. die schon bestehenden Informationspflichten der Hersteller durchzusetzen
  3. neue Informationspflichten zur Mindestlebensdauer, Reparierbarkeit, Vorhaltung von Ersatzteilen zu schaffen
  4. die Gewährleistungsfrist bis zur Mindestlebensdauer zu verlängern mit Verzicht auf die bisherige Umkehr der Beweislast nach sechs Monaten
  5. die Verbraucherzentralen und deren Dachverband vzbv auf, ihre Klagerechte im Hinblick auf das Thema Obsoleszenz auszunutzen
  6. die Teile der Wirtschaft auf, die unter Qualität auch Langlebigkeit und Reparaturfreundlichkeit verstehen, diese Aspekte in ihrer Werbung herauszustellen
  7. die Verbraucher auf, die Frage der Lebensdauer und Reparaturfreundlichkeit mit zum Entscheidungskriterien beim Kauf von Produkten zu machen“

 

Die Verbraucherkommission Baden-Württemberg wurde von der Landesregierung von Baden-Württemberg im Dezember 2005 als unabhängiges Gremium gegründet, um die Landespolitik in grundsätzlichen Fragen der Verbraucherpolitik zu beraten.

Weitere Ziele und Aufgaben der Verbraucherkommission Baden-Württemberg finden Sie hier:

Verbraucherkommission Baden-Württemberg

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