Hallo Steffi,
 
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Konditionen bei Reparaturen wird Ihnen jeder unserer Partner erläutern bzw. aushändigen. Diese können bei den jeweiligen Fachbetrieben variieren, sodass ich an dieser Stelle keine allgemein gültige Aussage machen kann. Der Regelfall ist aber der, dass auf ein gewechseltes Teil, in Ihrem Fall ein Display, eine Garantiezeit von 6 Monaten auf technische Mängel an diesem Teil eingeräumt wird. Ausgenommen sind Fehler und Schäden, die selbst verursacht wurden, sowie Defekte an anderen Geräte-Komponenten. Daher ist es auch unbedingt notwendig, dass Sie bei Reparaturabgabe alle Mängel nennen. Nicht alle Fehlfunktionen treten immer auf und können daher, trotz umfassender Überprüfung, nicht entdeckt und beseitigt werden.
 
Ich empfehle Ihnen, sich vor Reparaturbeginn die in diesem Betrieb gültigen Bestimmungen erklären und beschreiben zu lassen.
 
Mit freundlichen Grüßen,
Steffen Kellner.