Am 8. Mai 2015 in Osnabrück fasste die Verbraucherministerkonferenz einstimmig weitreichende Beschlüsse und fordert die Bundesregierung auf eine ganze Reihe wichtiger Maßnahmen zu ergreifen:
Damit die VerbraucherInnen schon beim Kauf die Reparaturfreundlichkeit und Langlebigkeit von Produkten kennen, sollen Hersteller verpflichtet werden Informationen zur Soll-Lebensdauer, zur Reparierbarkeit und der Verfügbarkeit von Ersatzteilen zu Verfügung zu stellen. Die Bundesregierung soll bis zur nächsten Verbraucherministerkonferenz (2016) einen Maßnahmenkatalog gegen den frühzeitigen Verschleiß von Produkten und für mehr Langlebigkeit, Qualität und Reparaturfreundlichkeit vorlegen. Frankreichs neues Konsumentengesetzt das geplanten Verschleiß bestrafen möchte, soll berücksichtigt werden.
Die Verbraucherminister fordern die Bundesregierung weiterhin auf, zu prüfen, ob eine längere Gewährleistungsfrist sinnvoll ist und ob man die Hersteller dazu verpflichten kann, Ersatzteile über die gesamte Soll-Lebensdauer vorzuhalten.
Sie regen an, ein Gütesiegel oder eine ähnliche Kennzeichnung für langlebige und reparaturfreundliche Produkte zu entwickeln. Dieses Gütesiegel könnte über die Reparaturfähigkeit, bspw. des Austausches von Einzelteilen wie Akkus, und die Verfügbarkeit von Ersatzteilen informieren.
https://www.verbraucherschutzministerkonferenz.de/Beschluesse.html