Egal, ob man eine SAT-Anlage neu errichten möchte, die bestehende umbaut oder über die genutzte nachdenkt: die Fragen nach Erdung und Potentialausgleich werden meist vernachlässigt. „Die anderen haben das auch nicht“, „Brauche ich nicht!“ oder „Muss nicht sein“ hört man da oft.

Im Folgenden möchte ich die rechtlichen Bestimmungen, mögliche Konsequenzen und die praktische Durchführung beleuchten.

 

Rechtliche Gegebenheiten

Leider ist die Anwendung der vorhandenen Normen nicht gesetzlich verpflichtend. Diese sind die Antennenerrichtungsnormen VDE 0855-… und die Blitzschutznorm VDE 0185-305. Die grundlegende und zusammengefasste Aussage der Normen ist: Antennen (SAT-Anlagen) müssen in den Potentialausgleich der Gebäude eingebunden sein und die bei einem Blitzeinschlag in die Antenne auftretenden Ströme müssen sicher in die Erde abgeleitet werden.

So lange nichts passiert, wird die Umsetzung der Normen niemand überprüfen. Tritt aber der Schadensfall ein, wird seitens der Staatsanwaltschaft (bei Personenschäden) und/oder der Versicherungen (bei Sachschaden) genau das getan. Stellt man dann fest, dass keine ausreichenden Schutzmaßnahmen ergriffen wurden, haftet der Gebäudeeigentümer bzw. der Anlagenbetreiber.

Begriffe

Um die erforderlichen Schritte unternehmen zu können, müssen die Begrifflichkeiten geklärt sein. Umgangssprachlich verwendet man „Erdung“ und „Potentialausgleich“ zusammen und gleichwertig.

Als Erdung bezeichnet man das Ableiten von Strömen in den Erdboden. Der Begriff wird häufig als Synonym für den Potentialausgleich verwendet.

Der Potentialausgleich ist eine elektrisch gut leitende Verbindung, die unterschiedliche elektrische Potentiale minimiert. In der Praxis verbindet er alle leitfähigen Körper (Gehäuse) elektrischer Betriebsmittel mit einem geerdeten Schutzleiter und der Haupterdungsschiene (HES).

Die Erdung der SAT-Schüssel (Mast) ist nicht notwendig, wenn sie sich im geschützten Bereich befindet. Sie ist dann meist an der Hauswand befestigt und der weiteste Abstand von der Wand (Außenkante Antenne) beträgt maximal 1,5 Meter. Weiterhin muss der Abstand zur Dachkante mindestens 2 Meter sein.

Eine Fangstange, die über eine isolierende Verbindung am Antennenmast befestigt ist und die Schüssel leicht überragt, lässt sich ebenfalls ein geschützter Bereich schaffen. Die Fangstange ist dann direkt zu erden.

Praktische Umsetzung

Alle Kabel, die in oder aus einem Gebäude führen sind mit dem Potentialausgleich zu verbinden. Dazu gehören eben auch die Koaxialkabel der SAT-Anlage. Dabei ist unwesentlich, ob sich die Anlage im geschützten Bereich befindet oder nicht. Erdung und Potentialausgleich bilden ein einheitliches System. Unterscheidbar sind sie durch die unterschiedlichen Leitungsquerschnitte. Für die Erdung des Antennenmastes (oder der Fangstange) verwenden Sie ein massives Kupferkabel mit dem Querschnitt 16mm², welches Sie direkt mit dem Staberder verbinden. Die Vorschrift besagt, dass das Kabel an der Außenwand des Gebäudes entlang zu führen ist. Den Potentialausgleich stellen Sie mittels eines mechanisch beständigen Kupferkabels mit dem Querschnitt 4mm² her, damit alle Geräte der Anlage (TV, Receiver, SAT-Schüssel) das gleiche elektrische Potential („an der Masse“) aufweisen. Hierzu zählt auch die Abschirmung (Schirmung) des Koaxialkabels!

Um den Potentialausgleich an der Schirmung zu gewährleisten, verwenden Sie Erdungsblöcke, die wiederum mit der HES verbunden werden. Dabei ist wichtig, dass jedes Kabel, bei Quattro-LNB jede Ebene, eingebunden wird. Als Montageort nennt die VDE die Nähe der Stelle, an der die Kabel ins Gebäude gelangen. Kommt ein Multischalter in größerer Entfernung zum Einsatz oder die Verteilung der Signale erfolgt beispielsweise im Keller, ist ein weiterer Potentialausgleich erforderlich.

Um die Anlage vor Überspannung bei Blitzeinschlag zu schützen, können Sie direkt am ersten Erdungsblock je Kabel einen Überspannungsschutz montieren. Diese Maßnahme erfordert keine zusätzlichen Vorbereitungen. Alle Kabel-Verbindungen werden mit F-Steckern realisiert.

Was tun bei vorhandener Blitzschutzanlage?

Ist Ihr Gebäude mit einer Blitzschutzanlage ausgestattet, sollten Sie bei der Installation der SAT-Anlage einen Blitzschutz-Fachmann befragen. Dieser kann Ihnen sagen, wo die Schüssel angebracht werden kann und wie die Einbindung in die bestehende Anlage erfolgt. Die Vielzahl an Bestimmungen ist für den Laien nicht überschaubar. Eventuell ist auch das Um- oder Nachrüsten einer Fangstange erforderlich.

Hinweise

Der Beitrag sollte Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Bestimmungen und Normen bei der Umsetzung von Erdung und Potentialausgleich bei SAT-Anlagen vermitteln. Die praktischen Tipps können Ihnen dabei helfen. Jedoch möchte ich meinem Text nicht das Attribut der Vollständigkeit zusprechen. Es gibt Besonderheiten in den örtlichen Gegebenheiten oder hinsichtlich der Bausubstanz, die eine Einzelfall-Beurteilung notwendig machen. Im Einzelhandel ist ein breites Sortiment an Geräten und Zubehör verfügbar. Dem gegenüber steht oft eine unzureichende Beratung und mangelnde Erfahrung. Fehlkäufe sind schnell getätigt und Fehler bei der Installation ebenso schnell gemacht.

Sollten Sie eine Veränderung an Ihrer SAT-Anlage planen (Umbau, Erweiterung, Installation, Schutzmaßnahmen), finden Sie die passenden Techniker vor Ort:

 

Über die beigefügten Kontaktdaten können Sie telefonisch oder per Mail Ihr Vorhaben anbringen und das weitere Vorgehen besprechen. Der Techniker wird Ihnen die Möglichkeiten erläutern und kann Ihnen bei einem Ortstermin einen Kostenvoranschlag erstellen.

 

SAT-Anlagen Reparatur

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