Die Verbraucherkommission Baden-Württemberg hat sich mit dem Thema Obsoleszenz auseinandergesetzt und sieben Empfehlungen veröffentlicht:
Verbraucherkommission gegen vorzeitigen Verschleiß von Gebrauchsgütern
- das Thema technische Produktobsoleszenz auf die politische Agenda zu setzen
- die schon bestehenden Informationspflichten der Hersteller durchzusetzen
- neue Informationspflichten zur Mindestlebensdauer, Reparierbarkeit, Vorhaltung von Ersatzteilen zu schaffen
- die Gewährleistungsfrist bis zur Mindestlebensdauer zu verlängern mit Verzicht auf die bisherige Umkehr der Beweislast nach sechs Monaten
- die Verbraucherzentralen und deren Dachverband vzbv auf, ihre Klagerechte im Hinblick auf das Thema Obsoleszenz auszunutzen
- die Teile der Wirtschaft auf, die unter Qualität auch Langlebigkeit und Reparaturfreundlichkeit verstehen, diese Aspekte in ihrer Werbung herauszustellen
- die Verbraucher auf, die Frage der Lebensdauer und Reparaturfreundlichkeit mit zum Entscheidungskriterien beim Kauf von Produkten zu machen“
Die Verbraucherkommission Baden-Württemberg wurde von der Landesregierung von Baden-Württemberg im Dezember 2005 als unabhängiges Gremium gegründet, um die Landespolitik in grundsätzlichen Fragen der Verbraucherpolitik zu beraten.
Weitere Ziele und Aufgaben der Verbraucherkommission Baden-Württemberg finden Sie hier:
Verbraucherkommission Baden-Württemberg